Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Der Umgang mit den Eltern, auch und gerade wenn das Kind nicht bei ihnen lebt, hat für die Entwicklung und das Wohl des Kindes eine herausragende Bedeutung. Von den Eltern wird erwartet, dass sie ihrem Kind einen konfliktfreien Umgang mit dem anderen Elternteil ermöglichen und dass sich das Kind auf den Umgang mit ihnen verlassen kann.
Das Jugendamt selbst führt keine Beratungen mit dem Inhalt elterliche Sorge/Umgang durch.
Seit dem 1. Juli 2012 werden im Bodenseekreis die Beratungen bei Trennung und Scheidung/zur elterlichen Sorge und zum Umgang ausschließlich von den Beratungsstellen der Caritasverbände Dekanat Linzgau e. V. und Bodensee-Oberschwaben durchgeführt. Der Kreistag hat die Beratung auf die beiden Verbände delegiert. Durchgeführt wird die Beratung von den Psychologischen Beratungsstellen in Überlingen und in Friedrichshafen.
Wenn beim Familiengericht Anträge zur elterlichen Sorge oder zum Umgang gestellt werden, wirkt das Jugendamt in diesen gerichtlichen Verfahren mit. Es spricht vor dem Erörterungstermin mit den Eltern und den Kindern, ist im Erörterungstermin anwesend und arbeitet gemeinsam mit der Familienrichterin/dem Familienrichter und den Eltern an einer einvernehmlichen Lösung. Mit Beendigung des gerichtlichen Verfahrens ist auch die Aufgabe des Jugendamtes abgeschlossen. Weitergehende Beratung der Eltern erfolgt dann wieder in den Beratungsstellen.
Damit diese Übergänge von Beratung zu Gerichtsverfahren oder umgekehrt für die betroffenen Eltern und deren Kinder transparent sind und möglichst reibungslos verlaufen, arbeitet das Jugendamt hier eng mit den Beratungsstellen zusammen. Dies kann jedoch nur mit Einverständnis beider Eltern und bei Erteilung einer Schweigepflichtsentbindung durch die Eltern erfolgen.
Beratungsstelle für den Bereich des Amtsgerichts Tettnang
Psychologische Familien- und Lebensberatung
Katharinenstraße 16
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 30000
pfl-fn@caritas-bodensee-oberschwaben.de
Beratungsstelle für den Bereich des Amtsgerichts Überlingen
Caritasverband für das Dekanat Linzgau e. V.
Johann-Kraus-Straße 3
88662 Überlingen
Tel.: 07551 83030
mailto:info@caritas-linzgau.de