Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer zuständigen Ansprechperson in der Leistungssachbearbeitung oder Fallmanagement mit (siehe Bewilligungsbescheid). Insbesondere sind dies:

Leistungssachbearbeitung

  • Einzug oder Auszug von Personen in Ihrer Wohnung
  • Umzug
  • Geänderte Wohnkosten (Mieterhöhung, geänderte Nebenkosten)
  • Aufnahme einer Arbeit - Änderungen einer Arbeit (Arbeitsumfang, Einkommen etc.)
  • Beendigung einer Arbeit
  • Bewilligung, Änderung oder Einstellung sonstiger Einkommen (Rente, Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Steuerrückerstattungen, Zinsen, Erbschaften oder Schenkungen usw.)
  • Änderung der Krankenkasse

Fallmanagement

  • Aufnahme/ Abbruch/ Kündigung einer Beschäftigung, auch als Selbständige/r
  • Aufnahme/Abbruch einer Ausbildung oder eines Studiums
  • Veränderung der Familienverhältnisse (z.B. Heirat, Scheidung), - Ein- und Auszug von Personen in Ihrem Haushalt (auch nur vorübergehend)
  • Umzug - Namensänderungen
  • Stationäre Unterbringung (z.B. Justizvollzugsanstalt, längere Krankenhausaufenthalte)
  • jede Antragstellung auf andere Sozialleistungen (z. B. Rente, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld I usw.)
  • jede Änderung des bestehenden Aufenthaltsstatus bei Personen aus dem Ausland
  • Erhalt von Rückzahlungen oder Guthaben aus Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnungen
  • Änderung von Einkommen oder Vermögen in der Bedarfsgemeinschaft (z.B. Erbschaft, Steuererstattung)
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind ab dem ersten Tag erforderlich und dem Jobcenter innerhalb von drei Arbeitstagen vorzulegen. Arbeitsunfähigkeit ist dem Jobcenter ab dem ersten Tag zu melden

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.