Diese Leistung beinhaltet die Mitgliedsbeiträge im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, sowie Unterricht in künstlerischen Fächern und Teilnahme an Freizeiten, wie auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten entstehen. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden den Kindern und Jugendlichen monatlich bis zu 15 Euro zur Verfügung gestellt.
Welche Kosten können übernommen werden?
Es können monatlich bis zu 15 Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. Folgende Leistungen können erbracht bzw. gefördert werden:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten.
- Sonstige erforderliche Aufwendungen für die Teilhabe (Fußballschuhe, Instrumente, Trikots, …).
Bei Freizeiten, die der Ferienerholung dienen, ist vorrangig der Antrag beim Jugendamt zu stellen.
Wer bekommt die Leistung?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Von dem Verein/der Musikschule ist im Antragsformular zu bestätigen
- ab welchem Zeitpunkt das Kind/der Jugendliche Mitglied im Verein ist bzw. an der angegebenen Aktivität teilnimmt
- geplanter Zeitraum der Aktivität
- die Höhe des Mitgliedsbeitrags/die Unterrichtskosten
- die Bankverbindung des Anbieters
Wie wird die Leistung erbracht?
Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden an den Verein oder Anbieter ausgezahlt. Sollten die monatlichen Beiträge aufgrund von Schließungen reduziert werden oder ganz entfallen, ist uns dies mitzuteilen. Wir prüfen dann, ob Sie die erhaltenen Leistungen zurückerstatten müssen.