Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zum Umgang mit Lebensmitteln
Der Bodenseekreis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen nach § 43 IfSG beauftragt.
Hinweis für minderjährige Personen (unter 16 Jahren)
Vor dem Belehrungstermin muss eine schriftliche Erklärung einer/eines Erziehungsberechtigten per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de gesendet werden.
Anmeldung und Ablauf des Online-Verfahrens
- Die Terminbuchung für die Onlinebelehrung ist kostenpflichtig (25,00 Euro) über den Link am Ende dieser Seite möglich.
- Ihre Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Die Belehrung findet online statt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wo es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen nur einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte schalten Sie das Endgerät 10 Minuten vor dem Termin an.
- Zum gebuchten Termin werde Sie per WhatsApp oder Facetime angerufen. Sobald Sie angerufen werden, erfolgt die Legitimationsprüfung durch eine Live-Schaltung. Sie zeigen dafür sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, sodass ein Vergleich möglich ist.
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) per E-Mail zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Sie sehen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit acht Fragen. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten.
- Sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie die Bescheinigung nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken.
- Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Tel.: +49 2182 850765 zur Verfügung.
Information zum Datenschutz
Die Datenschutzerklärung des Landratsamtes Bodenseekreis sowie die Datenschutzinformation "Belehrung zur Lebensmittelhygiene" sind im Bereich des Gesundheitsamtes auf www.bodenseekreis.de/datenschutz einsehbar.
- Belehrungsbogen arabisch
- Belehrungsbogen bulgarisch
- Belehrungsbogen chinesisch
- Belehrungsbogen englisch
- Belehrungsbogen französisch
- Belehrungsbogen griechisch
- Belehrungsbogen italienisch
- Belehrungsbogen japanisch
- Belehrungsbogen kroatisch
- Belehrungsbogen polnisch
- Belehrungsbogen portugiesisch
- Belehrungsbogen rumänisch
- Belehrungsbogen russisch
- Belehrungsbogen serbisch
- Belehrungsbogen slowakisch
- Belehrungsbogen spanisch
- Belehrungsbogen thailändisch
- Belehrungsbogen tschechisch
- Belehrungsbogen türkisch
- Belehrungsbogen ungarisch
- Belehrungsbogen vietnamesisch
Zum Herunterladen
- "Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche" - Merkblatt des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg
- "Verbrauchertipps: Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt" - Broschüre des Bundesinstituts für Risikobewertung
- Erklärung des/der Erziehungsberechtigten nach
§ 43 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz für Minderjährige (unter 16 Jahre)