Die Hepatitis B ist eine Leberentzündung, welche durch das hoch ansteckende Hepatitis B Virus (HBV) verursacht wird und weltweit zu den häufigsten Infektionskrankheiten zählt.
Krankheitsbild
- Unspezifische Symptome wie Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Oberbauch- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Fieber
- Später kann eine Gelbfärbung der Augen und der Haut mit Dunkelfärbung des Urins hinzukommen.
- In der Regel vollständige Heilung mit lebenslanger Immunität.
- Übergang in eine chronische Erkrankung bei 5 - 10 % der Erwachsenen und 25 - 40 % der erkrankten Kinder. Leberzirrhose und Leberkrebs als Spätfolge möglich.
Inkubationszeit
Zwischen Ansteckung und Erkrankung können 45 - 180 Tage liegen.
Infektionsweg (Übertragung)
Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten eines infizierten Menschen (z. B. bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr).
Behandlung
- In der Regel spontane Ausheilung ohne spezifische Therapie.
- Bei chronischer Hepatitis B ist eine antivirale Therapie möglich.
Empfohlene Maßnahmen
- Eine Impfung gegen Hepatitis B bietet den zuverlässigsten Schutz und wird in Deutschland für alle Säuglinge empfohlen. In Baden-Württemberg gilt die allgemeine Impfempfehlung ohne Altersbeschränkung.
- Eine Impfung gegen Hepatitis B bietet den zuverlässigsten Schutz und wird in Deutschland für alle Säuglinge empfohlen. In Baden-Württemberg gilt die allgemeine Impfempfehlung ohne Altersbeschränkung.
- Geschlechtspartner über das bestehende Infektionsrisiko informieren und ggf. Impfung empfehlen
- Kontakt Anderer mit Körperflüssigkeiten der erkrankten Person vermeiden (insbesondere Blut, Sperma und Menstrualflüssigkeit)
- Kondomnutzung beim Geschlechtsverkehr
- Blutende Wunden flüssigkeitsdicht verbinden, Hände- und ggf. Flächendesinfektion
- Gemeinsame Nutzung von Nagelscheren, Rasierapparaten und Zahnbürsten vermeiden
Meldepflicht
- Die akute Erkrankung muss durch den behandelnden Arzt oder das Labor an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
- Behandelnde Ärzte/Zahnärzte sowie Pflegepersonal sollten über die Infektion unterrichtet werden
- Keine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
- In pflegerischen und medizinischen Berufen sollte der Betriebsarzt zur Beratung hinzugezogen werden.
Informationsmaterial
Weitere Infektionskrankheiten
Weitere Informationen
- Deutsches Grünes Kreuz:
http://dgk.de/
- Robert-Koch-Institut:
www.rki.de - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/