Wer erhält den Ehrenamtsbonus von 50 % der Kursgebühren?

Berechtigt zum Erhalt des Ehrenamtsbonus sind Personen, die sich seit mindestens einem Jahr im Bodenseekreis bürgerschaftlich engagieren. Des Weiteren können Personen den Bonus erhalten, die eine Empfehlung vom Leitungsteam erhalten, da sie Wesentliches für die Gruppe, den Verein oder die Initiative beitragen.

Es steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Vorgehensweise

  1. Anmeldung zum Kurs beim jeweiligen Veranstalter (es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen). Das Kursangebot für bürgerschaftlich Engagierte im Bodenseekreis finden Sie unter:
    https://qualifiziert-engagiert-bw.de/fn
  2. Lassen Sie sich vom Kursleiter die Teilnahme bestätigen.
  3. Füllen Sie dieses Online-Formular aus. Falls die Fortbildungskosten von Ihrer Initiative vollständig übernommen werden, geht der Zuschuss von 50 % der Kurskosten an Ihre Initiative. In diesem Fall stellt die Initiative den Antrag.
  4. Sie bekommen 50 % der Kursgebühr auf das angegebene Konto erstattet.

Servicestelle
Bürgerschaftliches Engagement

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E-Mail
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