Unterstützung in der Pflege und vorübergehende Änderungen in der Pflegeversicherung
Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen
Pflege- und Familienpflegezeit
- Um pflegebedürftige Angehörige, u. a. auch pflegebedürftige Kinder in ihrer häuslichen Umgebung versorgen zu können, gibt es für Beschäftigte den Rechtsanspruch auf eine sogenannte Pflege- oder Familienpflegezeit.
- Die Pflegezeit ermöglicht es bis zu 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Job auszusteigen. Bei vollständiger Freistellung werden Beiträge der Pflege- und Krankenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung übernommen.
- Bei einer Familienpflegezeit kann die Arbeitszeit bis zu 24 Monate auf 15 Stunden in der Woche reduziert werden.
- In beiden Fällen kann der Lohnausfall über ein zinsloses Darlehen beantragt werden.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld
- Bei einer akut auftretenden Pflegesituation (nicht im vorübergehenden Krankheitsfall) in Verbindung mit dem Antrag auf einen Pflegegrad, haben nahe Angehörige die Möglichkeit, eine Freistellung bis zu 10 Arbeitstage bei der Pflegekasse zu beantragen.
Weitere Informationen gibt es dazu unter www.wege-zur-pflege.de oder beim Servicetelefon Pflege des Bundesfamilienministeriums, Tel.: 030 20179131.
Vorübergehende Änderungen in der Pflegeversicherung
Beantragung Pflegegrad
- Bei Beantragung eines Pflegegrads werden Pflegegutachten künftig bis Ende September 2020 nur noch nach Aktenlage in Kombination mit einem Telefoninterview erstellt.
- Auf diesen Termin kann man sich vorbereiten, indem man ärztliche Gutachten, Krankenhaus-Entlassbriefe, Befunde und Medikamentenpläne schon bei der Antragstellung mitschickt.
- Hilfreich ist ein Pflegetagebuch, in dem der Tagesablauf und der Hilfebedarf abgebildet wird.
Weitere Änderungen
- Die bisher vorgeschriebenen Beratungsbesuche durch den Pflegedienst werden bis 30. September 2020 ausgesetzt. Das Pflegegeld wird weiter voll ausbezahlt.
- Ebenfalls finden bis dahin keine Wiederholungsgutachten statt.
Bei Fragen zur Organisation der Pflege Ihres Angehörigen oder zur Beantragung eines Pflegegrads können Sie bei uns im Pflegestützpunkt Bodenseekreis gerne eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen:
Landratsamt Bodenseekreis
Pflegestützpunkt
Frau Bartosch, Tel.: 07541 204-3274
Frau Haugg, Tel.: 07541 204-5195
Frau Topp, Tel.: 07541 204-3229
Frau Mecking, Tel.: 07541 204-3129
Frau Krebs, Tel.: 07541 204-5196
pflegestuetzpunkt@bodenseekreis.de
Hilfe in Krisensituationen
- Silbernetz und Silbertelefon - Gemeinsam gegen Einsamkeit im Alter
www.silbernetz.org
Unter Tel.: 0800 4708090 kann man kostenlos und anonym anrufen, wenn man jemanden zum Reden braucht.
- Telefonseelsorge - Kostenlose Telefonseelsorge in verzweifelten Lebenslagen
www.telefonseelsorge
Unter Tel.: 0800 1110111 oder 0800 1110222 erhalten Sie Hilfe von Beraterinnen und Beratern, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufgezeigt haben.
- Psychiatriewegweiser für den Bodenseekreis
Broschüre zum Download mit Adressen, Kontaktstellen und Unterstützungsangebote für psychisch erkrankte Erwachsene.
- Rettungs-Ring - Virtuelles Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen in psychischen Krisen
www.rettungs-ring.de
Selbsthilfegruppe mit Web-Konferenzsystem mit kostenlosen Beratungen und Gesprächsgruppen für Menschen in psychischen Krisen.
Wir werden weniger, älter und bunter - unsere Gesellschaft ist geprägt von gesellschaftlichen Veränderungen.
Im Sinne eines neuen Altersbildes, das durch eine Vielfalt von Lebensbedingungen, Lebensstilen und Erwartungen an ein gutes Leben im Alter gekennzeichnet ist, bietet der Landkreis eine Bündelung von Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Personen, die im Bereich der Seniorenpolitik tätig sind.
Sozialplanung
- Telefon
- +49 7541 204 5640
- wiltrud.bolien@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
Weitere Informationen
Kreisseniorenrat Bodenseekreis:
www.kreisseniorenrat-bsk.de