Welche Angebote zur Unterstützung im Alltag können anerkannt werden?

Nach § 6 Abs. 1 Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) können Angebote anerkannt werden, in denen ehrenamtlich Engagierte oder aus der Bürgerschaft Tätige unter fachlicher Anleitung die allgemeine Beaufsichtigung, Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen übernehmen. Angehörige und vergleichbar Nahestehende können in ihrer Eigenschaft als Pflegende beratend unterstützt und entlastet werden.

Als Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 6 Abs. 2 UstA-VO gelten auch Betreuungsangebote in Gruppen mit beschäftigtem Personal und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen zur ergänzenden Unterstützung hauswirtschaftlicher Versorgung und Bewältigung von sonstigen Alltagsanforderungen im Haushalt mit beschäftigtem Personal.

Welche Voraussetzungen für die Anerkennung müssen gegeben sein?

  • Das Angebot findet im Bodenseekreis statt.
  • Unterstützungsangebote im Alltag werden erbracht durch persönlich geeignete:
    • Für Angebote nach § 6 Abs. 1 UstA-VO
      • Ehrenamtlich Engagierte (Erstattung des tatsächlichen Aufwandes)
      • Aus der Bürgerschaft Tätige (Aufwandsentschädigung in den Grenzen des § 3 Nr. 26 EStG, derzeit bis max. 3.000 Euro pro Jahr)
    • Für Angebote nach § 6 Abs. 2 UstA-VO
      • Angestellte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (Gewährleistung des Mindestlohns)
  • Bei angestellten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern gilt ein Schulungsumfang von 40 Unterrichtsstunden. Die Schulungen müssen folgende Inhalte vermitteln:
    • Basiswissen über Krankheitsbilder und Behinderungsarten (Ursachen und Symptome) und ihre psychosozialen Folgen
    • Behandlungsformen und Pflege der zu betreuenden Menschen o sowie Möglichkeiten der Hilfen,
    • Wahrnehmung des sozialen Umfelds und der psychosozialen Situation der zu betreuenden Menschen und der pflegenden An- und Zugehörigen
    • oder bei Angeboten, die gezielt der Entlastung im Haushalt dienen, hauswirtschaftliche Inhalte
    • Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung in der Versorgung von Pflegebedürftigen.
  • Für die fachliche und psychosoziale Anleitung, Begleitung und Unterstützung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter steht eine qualifizierte Fachkraft kontinuierlich verantwortlich zur Verfügung (insbesondere Pflegefachkraft, Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin/Heilpädagogen, Dorfhelferin/Dorfhelfer, Sozialpädagogin/Sozialpädagogen, Familienpflegerin/Familienpfleger, Erzieherin/Erzieher Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter). Eine ausschließlich digitale Anleitung, Begleitung und Unterstützung ist nicht möglich
  • Das Angebot muss regelmäßig und verlässlich angeboten werden.
  • Für die Angebote in Gruppen müssen angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
  • Es muss ein angemessener Versicherungsschutz für entstehende Schäden vorliegen.

Wie beantragen Sie die Anerkennung?

Für jedes Angebot ist ein gesonderter Antrag erforderlich.

Einzureichen sind:

  • Schriftlicher Antrag an das Landratsamt Bodenseekreis (siehe Antragsformular im Info-Kasten)
  • Vorlage eines Konzepts mit Angaben zu
    • Inhalte und Leistungen
    • Verhältnis der Anzahl der Betreuenden zur Anzahl der Betreuten
    • Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit des Angebots (wann, wie oft)
    • Maßnahmen der Qualitätssicherung (Schulungen, fachliche Begleitung)
    • Preise

Förderungsmöglichkeit von anerkannten Unterstützungsangeboten mit ehrenamtlich Engagierten oder aus der Bürgerschaft Tätigen

Angebote zur Unterstützung im Alltag können zum Zwecke ihres Auf- und Ausbaus nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI gefördert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sozialplanung des Landratsamts Bodenseekreis oder bei der Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote.

Für die Anerkennung im Bodenseekreis zuständig

Telefon
+49 7541 204 5640
E-Mail
wiltrud.bolien@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 75, Friedrichshafen

Fachstelle UstA

Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V.
Fachstelle Unterstützungsangebote

Tel.: 0711 248496-73

Webseite:
www.usta-bw.de