Party machen, feiern gehen, dancen… ganz egal, wie es genannt wird, es wird meistens lustig. Damit es lustig bleibt, möchte das Landratsamt – insbesondere junge – feiernde Menschen über die Existenz und die, tatsächlich dramatischen, Wirkungen von K.O.-Tropfen informieren. Denn K.O.-Tropfen kursieren seit Jahren hartnäckig überall dort, wo Menschen ausgelassen feiern, Alkohol trinken, nichts Böses vermuten. Unbemerkt werden ihnen dann Tropfen ins Glas geträufelt. Meist mit dem Ziel, die Person zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sexual- oder Eigentumsdelikte sind die Folge. Die gute Nachricht: Jede und jeder Einzelne von uns kann sich effektiv gegen den Missbrauch schützen.

Zu Beginn des Jahres 2023 startet die Aufklärungskampagne „Narri! Narro! – Geh‘ nicht K.O.!“ gegen K.O.-Tropfen. Bis zum Ende der Fasnet leistet das Landratsamt verstärkt Aufklärungsarbeit in Schulklassen, auf Social Media, in der Gastronomie, in Clubs und auf Fasnetsbällen. Das Ziel: Ein sicheres Fasnet.

K.O.-Tropfen sind Drogen, die einer anderen Person ohne deren Wissen und Einverständnis verabreicht werden, um sie bewusstlos, hilflos oder handlungsunfähig zu machen. Unter der Wirkung von K.O.-Tropfen kommt es immer wieder zu Raub- und Sexualdelikten.

Das Gefährliche: K.O.-Tropfen sind farblos, geruchlos und geschmacksneutral. Somit sind sie in Getränken oder Speisen nicht zu schmecken.

Dabei kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder um sog. Partydrogen wie GHB (Gamma-Hydroxy-Buttersäure) oder GBL (Gamma-Butyrolacton) handeln. In der Partyszene sind GHB und GBL auch unter „Liquid Ecstasy“, „Liquid E“ oder „Liquid X“ bekannt. GHB wurde als Narkosemittel entwickelt und wird heute medizinisch kaum noch eingesetzt. Daneben kommt GHB auch als Botenstoff im menschlichen Körper vor. Er regelt im Gehirn unter anderem die Wach-/ Schlafzustände und stimuliert Wachstumshormone. GHB unterliegt seit März 2002 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Das heißt konkret: Der Besitz, Kauf, Handel sowie die Abgabe und Verabreichung von GHB ist strafbar. GBL ist eine chemische Substanz, die als Lösungs- und Reinigungsmittel vielfältig verwendet wird. Im Körper wird GBL zu GHB umgewandelt und hat daher die gleiche Wirkung.

Nach der Einnahme kommt es bereits nach ca. 15 Minuten zu einer Wirkung, die bis zu ca. vier Stunden (in Einzelfällen auch länger – bis zu einem Tag) anhalten kann. Die Wirkung von K.O.-Tropfen ist stark dosisabhängig und variiert darüber hinaus je nach körperlicher Verfassung, Alkoholgenuss oder auch Medikamenten- oder Drogenkonsum.

Wirkspektrum:

  • Geringe Dosierung: Enthemmende, entspannende Wirkung
  • Mittlere Dosierung: Euphorisierende, sexuell stimulierende Wirkung
  • Hohe Dosierung: Schläfrigkeit, Benommenheit, Tiefschlaf, Koma, Atemlähmung, Tod Werden die K.O.-Tropfen mit Alkohol eingenommen, verstärkt sich die Wirkung, zum Teil mit gefährlichen Folgen: Es kann nicht nur zu Bewusstlosigkeit, sondern auch zu Atemstillstand kommen.

Betroffene beschreiben den Verlauf der Symptome wie folgt:

  • Erste Symptome „Schwindel und Übelkeit“: Nach der Einnahme von K.O.-Tropfen wird den Betroffenen meistens ganz plötzlich übel und schwindlig. Häufig vermuten sie, dass diese Wirkung vom Alkohol kommt, auch wenn sie bis dahin nicht übermäßig viel getrunken haben.
  • „Willenlos und manipulierbar“: Schon vor einer Bewusstlosigkeit sind die Betroffenen unter diesen Substanzen willenlos und leicht manipulierbar. Den Tätern bleibt dadurch genügend Zeit, mit der Person Kontakt aufzunehmen oder Hilfe anzubieten, um sie dann nach draußen oder an einen anderen Ort zu bringen.
  • „Plötzliche Müdigkeit setzt ein“: Bei dementsprechender hoher Dosierung setzt eine plötzliche Müdigkeit ein. Die Betroffene fallen in einen tiefen Schlaf oder werden sogar bewusstlos. Sie kommen erst nach Stunden wieder zu sich.
  • „Filmriss beim Aufwachen“: Beim Aufwachen fühlen sich die Betroffenen oft extrem "verkatert", völlig erschöpft und stehen immer noch neben sich. In fast allen Fällen haben sie später keine konkreten Erinnerungen mehr, viele berichten von einem Blackout oder totalen Filmriss.

Nachweisbarkeit:

Die Nachweisdauer im Blut beträgt bei GBL/GHB nur ca. 6 Stunden, im Urin ca. 8-12 Stunden nach Konsum. Danach ist eine Unterscheidung vom natürlichen GHB-Spiegel kaum noch möglich. Generell gilt: Wenn ein Verdacht besteht, dass einem GHB/GBL unwissentlich verabreicht wurden, gehen Sie so schnell wie möglich zum Arzt!

7 Gründe, warum K.O.-Tropfen so gefährlich sind:

  1. Sie riechen nicht und sind völlig geschmacklos!
  2. Ihre Wirkung setzt nach ca. 15 Minuten ein und kann bis zu 4 Stunden anhalten!
  3. Die Wirkung wird oft mit zu hohem Alkoholkonsum verwechselt!
  4. Bereits geringe Mengen können zur absoluten Willenlosigkeit und Bewusstlosigkeit führen!
  5. Sie können Folgen wie Atemnot, Kreislaufversagen, Koma und sogar Tod hervorrufen!
  6. Sie setzen das Erinnerungsvermögen erheblich außer Kraft!
  7. Sie sind im Körper nur sehr kurze Zeit nachweisbar!

7 Tipps, wie Du Dich vor K.O.-Tropfen schützen kannst:

  1. Lass Dein Getränk niemals unbeobachtet!
  2. Nimm keine Getränke von Fremden an!
  3. Vermeide es zu viel zu trinken – denn die Wirkung der K.O.-Tropfen verstärkt sich aufgrund deines Alkoholkonsums.
  4. Bleib bei Deinen Freund*innen: Zusammen kommen, zusammen feiern und auch zusammen gehen! Passt aufeinander auf!
  5. Bei Übelkeit und Schwindel gib sofort Deinen Freund*innen und dem Veranstaltungspersonal Bescheid und bitte sie um Hilfe!
  6. Scheue Dich nicht, im Verdachtsfall die Notrufnummer 110 (Polizei) oder 112 (Rettungsdienst) anzurufen.
  7. Becher-Kondome (Cup Condoms) können vor K.O.-Tropfen schützen.