Seit Gültigkeit des neuen Personalausweisgesetzes im Jahr 2010 kann bei der Eingangskontrolle von Veranstaltungen der Personalausweis von Minderjährigen Besuchern nicht mehr einbehalten werden. Damit Minderjährige trotzdem problemlos feiern können, wurde der PartyPass eingeführt.
Der PartyPass ist eine Initiative des „Netzwerks Neue Festkultur“, in dem sich baden-württembergische und bayerische Landkreise zusammengeschlossen haben. Ihr Ziel: Zeigen, dass Feierspaß und Jugendschutz keine Gegensätze sind. Der Bodenseekreis hat sich der Initiative PartyPass angeschlossen. Der PartyPass wird gemeinsam mit dem Personalausweis an der Eingangskontrolle einer Veranstaltung vorgezeigt, um zu garantieren, dass er korrekt ausgefüllt wurde. Der Organisator behält den PartyPass und gibt ihn beim Verlassen der Veranstaltung wieder zurück.
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Informationsmaterial
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Internet-Plattform PartyPass:
www.partypass.de