Der PartyPass ist nicht mit einem Freibrief zu verwechseln. Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung als Eltern wahr und achten Sie darauf, mit wem sich Ihr Kind trifft, was es macht, wo es sich aufhält und wann es wieder zurückkommt. Holt Ihr Kind den PartyPass nach der Veranstaltung nicht ab, leitet der Veranstalter diesen an das örtliche Bürgermeisteramt/Rathaus weiter. Sie erhalten folgend einen Bescheid, dass der PartyPass nicht abgeholt wurde und der Verdacht eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Ggf. werden Sie zu einem Gespräch eingeladen. Auch können Gebühren entstehen.
Achten Sie also als Eltern darauf, dass ihr Kind die Veranstaltung rechtzeitig verlässt und den PartyPass wieder abholt - holen sie Ihr Kind ggf. zu einer vereinbarten Zeit ab.