Vermeiden, Verwerten, Beseitigen

Im Zentrum der Abfallwirtschaftspolitik in Deutschland steht die Produktverantwortung. Damit sollen bereits in der Produktionsphase von Gütern die Voraussetzungen für eine effektive und umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird.

Das Ziel ist, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft in den nächsten Jahren hin zu einer Stoffstromwirtschaft weiter zu entwickeln. Durch konsequente Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung, durch Recycling oder ihre energetische Nutzung wird angestrebt, die im Abfall gebundenen Stoffe und Materialien vollständig zu nutzen und somit eine Deponierung von Abfällen überflüssig zu machen. Eine erfolgreiche Stoffwirtschaft verlangt, auch Produktion und Konsum einzubeziehen. Die Kreislaufführung von Rohstoffen muss gefördert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Schadstoffe aus den Abfällen nicht in neuen Produkten wieder auftauchen, sie müssen vielmehr schadlos ausgeschleust werden.

Abfälle - über die bereits bestehende Verwertung von Metallen, Textilien, Papier hinaus - sollten durch Getrenntsammlung, Sortierung und Nutzung wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Dies war die Grundlage für das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Mitte der neunziger Jahre in Kraft trat. Dies wird auch mit dem aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgeführt.

Zweck:

  • Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen   
  • Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen