Vermeiden, Verwerten, Beseitigen

Im Zentrum der Abfallwirtschaftspolitik in Deutschland steht die Produktverantwortung. Damit sollen bereits in der Produktionsphase von Gütern die Voraussetzungen für eine effektive und umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird. Mehr Infos
Das Ziel ist, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft in den nächsten Jahren hin zu einer Stoffstromwirtschaft weiter zu entwickeln. Durch konsequente Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung, durch Recycling oder ihre energetische Nutzung wird angestrebt, die im Abfall gebundenen Stoffe und Materialien vollständig zu nutzen und somit eine Deponierung von Abfällen überflüssig zu machen. Eine erfolgreiche Stoffwirtschaft verlangt, auch Produktion und Konsum einzubeziehen. Die Kreislaufführung von Rohstoffen muss gefördert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Schadstoffe aus den Abfällen nicht in neuen Produkten wieder auftauchen, sie müssen vielmehr schadlos ausgeschleust werden.
Abfälle - über die bereits bestehende Verwertung von Metallen, Textilien, Papier hinaus - sollten durch Getrenntsammlung, Sortierung und Nutzung wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Dies war die Grundlage für das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Mitte der neunziger Jahre in Kraft trat. Dies wird auch mit dem aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgeführt.
Zweck:
- Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen
- Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen
Die fünfstufige Abfallhierarchie ist ein zentraler Bestandteil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Sie definiert, gemäß welcher Reihenfolge mit Abfällen umgegangen werden muss. Die Abfallvermeidung steht an oberster Stelle und nimmt somit die wichtigste Position ein.
Die Europäische Union fordert mit der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) von ihren Mitgliedsstaaten, Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen. In den Programmen sollen bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen beschrieben sowie neue Abfallvermeidungsziele und erforderliche Maßnahmen festgelegt werden. Die festgelegten Maßnahmen sollen anhand von zweckmäßigen, spezifischen, qualitativen oder quantitativen Maßstäben (Indikatoren) überwacht und bewertet werden.
Die Forderung der Europäischen Union nach Abfallvermeidungsprogrammen wurde mit § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in deutsches Recht umgesetzt. Link zur Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg