Ressourcen sparen durch Recycling
Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
Vertreter- und Herstellerregelung
Das seit Oktober 2015 geltende neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) soll der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten dienen und dazu beitragen die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung dieser Abfälle zu erhöhen, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern.
Auch Hersteller und Händler sind verpflichtet Altgeräte zurückzunehmen
Es gibt die folgenden 5 Gruppen:
- Entfeuchter
- Warmwasserboiler
- Kühlschränke
- Klimageräte
- Ölgefüllte Radiatoren
Ausgeschlossen sind gewerblich genutzte Geräte:
- Industriekompressoren mit Kühlfunktion
- Kühl- und Gefriergeräte zur Lebensmittelverpackung/- verarbeitung
- Kühltheken
- Umwälz-/Umlaufkühler für Labore und Industrie
Alle Gasentladungslampen und LED-Lampen
- Energiesparlampen
- Leuchtstoffröhren
- Metalldampflampen
- Quecksilberdampflampen
- LED-Lampen
Ausgenommen sind gewerblich genutzte Lampen:
- Hochquecksilberdampflampen und LED-Lampen für Straßenbeleuchtung, etc.
- Spezialampen für medizinische und industrielle Zwecke
Nicht dazu gehören alle Glühlampen (Restmüll)
- Waschmaschinen
- Spülmaschinen
- Elektroherde
- Kopierer
- Dunstabzugshauben
- Elektromotoren
- Pedelecs
- Solarbänke (ohne Röhren)
- Elektro-Rasenmäher
- Drucker
- Kopierer
Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen (z.B.):
- Elektrische Krankenbetten
- Geldautomaten
- Stromtankstellen
- Geräte für Großküchen
- Bügeleisen, Toaster
- Telefon, Handy
- E-Zigaretten
- Beamer, Diaprojektor
- Radios, Kassenrecorder
- Videogeräte, Receiver
- Spielekonsolen
- Drucker, Kopierer
- Computer (ohne Monitor)
- Leuchten, Dimmer
- Nähmaschinen
- Rauch- und Feuermelder
Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen. z.B.:
- Medizingeräte
- Leuchten für industrielle und medizinische Zwecke
- Elektr. Behandlungseinrichtungen
Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung
- Bildschirmgeräte
- Fernseher
- Monitore
- LCD-Fotorahmen
- Laptops/E-Books
- Touchscreen-Monitore
Entsorgungsmöglichkeiten
Für gewerbliche Kühlgeräte (z.B. Tiefkühltruhen) können Entsorgungsgebühren anfallen
Alle Sammelgruppen können auf den Entsorgungszentren abgegeben werden. Bei größeren Mengen ist eine Voranmeldung notwendig.
Rechtliche Grundlagen
Auf den Seiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen
Umweltschutzamt
- Name
- Schadt, Jutta
- Telefon
- +49 7541 204 5259
- jutta.schadt@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 77, Friedrichshafen
- Name
- Schubel-Bäumann, Christiane
- Telefon
- +49 7541 204 5612
- christiane.schubel-baeumann@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen