Was man über Dämmmaterialien wissen sollte
Dämmmaterialien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen, z. B. Glaswolle, Steinwolle bzw. sonstige künstliche Mineralfasern, sind als gefährlicher Abfall (Abfallschlüsselnummer: 17 06 03 *) einzustufen.
Für die Entsorgung benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis.
Diese Abfälle werden als krebserzeugend eingestuft, da sie Faserstäube freisetzen, die dem Menschen gefährlich werden können.
Umgang mit Dämmmaterialien:
Beim Umgang und bei der Entsorgung von Dämmmaterialien sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 521 einzuhalten.
Beim Rückbau dieser Dämmmaterialien sind Arbeitsverfahren und Geräte einzusetzen, die ein staubarmes Entfernen gewährleisten.
Ausgebaute Dämmmatten, Verschnitt und lose Verpackungen sollen sofort in reißfeste, staubdichte Säcke verpackt werden.
Anlieferung:
Das Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen kann ohne Analyse des Glühverlustes, des TOC-Wertes und der Phenolharze auf den Entsorgungszentren des Bodenseekreises entsorgt werden.
Die Dämmmaterialien sind auf den Entsorgungszentren so anzuliefern, dass sie ohne Staubentwicklung abgesetzt und eingebaut werden können (z. B. in Folien, Big-Bags). Die Big-Bags müssen fest zugeschnürt sein, sodass diese beim Handling nicht aufgehen können und dürfen eine Größe von 1 m³ nicht überschreiten.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Mineralwolle und ähnlichen Dämmmaterialien
Dämmmaterial KMF (Künstliche Mineralfaser) AVV 17 06 03*
Infoblatt Umgang und Entsorgung von Mineralwolle (KMF)
Umweltschutzamt
- Telefon
- +49 7541 204 5538
- ursula.hoch@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 77, Friedrichshafen
Abfallwirtschaftsamt
- Name
- Schubel-Bäumann, Christiane
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- christiane.schubel-baeumann@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen