Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger haben nach § 19 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/AbfG) ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben.
Der Bodenseekreis erstellte erstmals im Jahr 1989 ein Abfallwirtschaftskonzept, das 2020 fortgeschrieben wurde. Am 17.12.2020 wurde vom Kreistag des Bodenseekreises das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept beschlossen.
Stand 2020! Aktuelle Gebühren entnehmen Sie bitte der Abfallwirtschaftssatzung oder der aktuellen Gebührenübersicht