Abfallgebühren für Haushalte im Bodenseekreis
Der Bodenseekreis erhebt die Abfallgebühren in Form einer personenabhängigen Haushaltsgebühr und einer Restmüll-/Behältergebühr.
Auf Antrag besteht die Möglichkeit, dass mehrere Haushalte auf einem Grundstück die Abfallbehälter gemeinsam nutzen und sich die Behältergebühr teilen - dies wird dann als Abfallgemeinschaft bezeichnet. In größeren Wohnanlagen kann diese gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern vom Eigentümer bzw. der Eigentümerversammlung vorgeschrieben werden.
Haushaltsgebühr
Die Haushaltsgebühr beinhaltet Kostenanteile aller Leistungen des Abfallwirtschaftsamtes, die nicht mit der Restmüllabfuhr zusammenhängen, also beispielsweise die Sperrmüll-, Altmetall-/Elektrogeräte-, Gartenanfall- und Holzsammlungen, die stationären Problemstoffsammlungen, die Wertstoffhöfe, die Abfallberatung, die Altpapierverwertung, die Sanierung und Überwachung von Altdeponien und auch die Sammlung und Verwertung von Bioabfall. (Eigenkompostierer erhalten daher ggf. eine Ermäßigung auf die Haushaltsgebühr)
Diese Gebühr errechnet sich anhand der beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Wohnsitz gemeldeten Mitglieder eines Haushalts. Hierbei werden auch Kinder und Personen mit Nebenwohnsitzen voll eingerechnet.
Die Degression der Haushaltsgebühr (abnehmender Anstieg der Haushaltsgebühr mit Zunahme der Haushaltsgröße) orientiert sich an den von der Rechtsprechung geforderten Richtlinien für die Abfallgebührenerhebung.
Die Gebührensätze seit 1. Januar 2021
1-Personenhaushalt | 82,00 Euro |
2-Personenhaushalt | 126,00 Euro |
3-Personenhaushalt | 135,00 Euro |
4-Personenhaushalt | 138,00 Euro |
5- u. mehr Personenhaushalt | 143,00 Euro |
Inklusive 14-tägiger Entleerung der Biotonne.
Für den Bereich der Stadt Überlingen gibt es aufgrund abweichender Leistungs- und Vertragsbedingungen Zuschläge auf die Jahresgebühr je nach Haushaltsgröße:
1-Personenhaushalt | 91,00 Euro |
2-Personenhaushalt | 140,00 Euro |
3-Personenhaushalt | 150,00 Euro |
4-Personenhaushalt | 153,00 Euro |
5- u. mehr Personenhaushalt | 159,00 Euro |
Inklusive wöchentlicher Entleerung der Biotonne.
Behältergebühr
Die Behältergebühr ist der "verbrauchsabhängige" Anteil der Abfallgebühr im Bodenseekreis. Wer viel Abfall erzeugt und einen größeren Behälter benötigt, muß hierfür mehr bezahlen.
In der Behältergebühr enthalten sind die Kostenanteile, die direkt mit der Restmüllabfuhr zusammenhängen, also beispielsweise die Kosten für Fahrzeuge und Personal, für Stellung, und Reparatur der kreiseigenen Abfallbehälter, für die Sicherstellung des Betriebs des Entsorgungszentren Weiherberg, Überlingen und Tettnang ... Wichtig: Mit der Behältergebühr wird der Behälter nicht "gekauft", sondern die mit der Abfuhr der Restmüllbehälter verbundenen Kosten abgerechnet. Sämtliche Behälter im Abfuhrgebiet bleiben im Eigentum des Landkreises - und werden bei Defekten u. ä. ersetzt.
Nach unten begrenzt ein Mindestvolumen von 5 Litern vorzuhaltendes Behältervolumen je Haushaltsmitglied und Woche die Wahlmöglichkeiten. Dies soll sicherstellen, daß stets ein ausreichendes Behältervolumen zur Verfügung steht. (Das durchschnittlich vorgehaltene Behältervolumen je Person und Woche beträgt derzeit im Bodenseekreis übrigens knapp 12 Liter).
Der kleinstmögliche für Haushalte wählbare Abfallbehälter ist der 60-Liter-Restmüllbehälter mit 4-wöchentlicher Entleerung, der größte ist der 1,1 m³ Container mit 14-täglicher Entleerung. Dazwischen gibt es eine Reihe von wählbaren Varianten.
Behältergrößen und -gebühren seit 1. Januar 2021
60 Liter
Restmüll: 14-tägige Leerung | 48,00 Euro / Jahr |
Restmüll: 4-wöchige Leerung | 24,00 Euro / Jahr |
Bioabfall: 14-tägige Leerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
Papier: 4-wöchige Leerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
80 Liter
Restmüll: 14-tägige Leerung | 64,00 Euro / Jahr |
Restmüll: 4-wöchige Leerung | 32,00 Euro / Jahr |
Bioabfall: 14-tägige Leerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
Papier: 4-wöchige Leerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
120 Liter
Restmüll: 14-tägige Leerung | 96,00 Euro / Jahr |
Bioabfall: 14-tägige Leerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
Papier: 4-wöchige Leerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
240 Liter
Restmüll: 14-tägige Leerung | 192,00 Euro / Jahr |
Bioabfall: 14-tägige Leerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
Papier: 4-wöchige Leerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
1,1 m³
Restmüll: 14-tägige Leerung | 880,00 Euro / Jahr |
Restmüll: wöchentliche Entleerung | 1760,00 Euro/Jahr |
Bioabfall: 14-tägige Entleerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
Papier: 4-wöchige Entleerung | in Haushaltsgebühr enthalten |
Kontakt
Fragen zu den Abfallgebühren, Behältergrößen, Behälterbestellung, -tausch oder -abholung
Tel.: 07541 204-5100
Mail: abfallgebuehr@bodenseekreis.de
Fragen zu den Deponiegebühren
Tel.: 07541 204-5199
Mail: abfallberatung@bodenseekreis.de