Weit über 50% aller Haushalte im Bodenseekreis bezahlen Ihre Abfallgebühren bereits im Abbuchungs- / Bankeinzugsverfahren.

Das ist nicht nur bequem - man spart sich den Weg zur Bank oder Sparkasse - sondern bringt auch sonst noch eine Reihe von Vorteilen mit sich:

  • Auch Abbucher erhalten zunächst einen Gebührenbescheid.
  • Wer seine Abfallgebühren abbuchen lässt, braucht aber nicht auf Fälligkeitstermine zu achten und spart sich so unnötige Kosten für Mahn- und Vollstreckungsaufwendungen.
  • Das Landratsamt bucht nur die jeweils fälligen Abfallgebühren am Ende der Zahlungsfrist ab. Jeder Haushalt hat also genügend Zeit, um die auf dem Bescheid aufgeführte Gebührenforderung zu prüfen und ggf. rechtzeitig vor einer Abbuchung Einwendungen zu Erheben bzw. Korrekturen zu veranlassen.
  • Ist dem Landratsamt die Bankverbindung eines Haushalts bekannt, können Guthaben ggf. schneller erstattet werden. Die erneute schriftliche Rückmeldung beim Abfallwirtschaftsamt zur Nennung einer aktuellen Bankverbindung entfällt.


Eine Bitte haben wir in diesem Zusammenhang:
Sollte sich Ihre - uns als Abbuchungskonto genannte - Bankverbindung ändern, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich mit, um Fehlbuchungen zu vermeiden.

Sollten Sie sich zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren entschließen, oder uns eine neue Bankverbindung mitteilen wollen, steht Ihnen auf unserer Formularseite ein entsprechender Vordruck zur Verfügung.