Abfallgemeinschaft bedeutet, daß mehrere eigenständige Haushalte, deren Wohnungen sich auf dem selben Grundstück befinden, gemeinsam einen oder mehrere Abfallbehälter nutzen.
Eine Abfallgemeinschaft ist zunächst eine freiwillige Angelegenheit der Haushalte auf einem Grundstück. In größeren Wohnanlagen kann aber die Eigentümergemeinschaft oder der Hauseigentümer festlegen, daß die Abfallbehälter gemeinschaftlich genutzt werden müssen, etwa um Stellplatzprobleme zu vermeiden.
Die Abfallgebühr in Abfallgemeinschaften
Jeder an der Abfallgemeinschaft beteiligte Haushalt muss seine Haushaltsgebühr - nach Erhalt eines Abfallgebührenbescheids innerhalb der Fälligkeitsfristen direkt an das Abfallwirtschaftsamt überweisen.
Nachdem nur noch gemeinsame Behälter auf dem Grundstück aufgestellt sind, entfällt für die meisten teilnehmenden Haushalte die gleichfalls vom Abfallwirtschaftsamt veranlagte Behältergebühr. Diese wird entweder nur noch einem Haushalt - dem sogenannten Gebührenschuldner - oder, bei größeren Abfallgemeinschaften, dem Hauseigentümer bzw. der Hausverwaltung in Rechnung gestellt. Diese rechnen dann mit den beteiligten Haushalten separat ab. Meist geschieht dies über einen Punkt "Müllbehälter" oder "Anteil Müllgebühr" in den Nebenkostenabrechnungen.
Abfallgemeinschaften und Eigenkompostierung
Vor allem im ländlichen Bereich des Bodenseekreises ist es üblich, dass Haushalte ihre organischen Abfälle selber kompostieren. Auch hier besteht die Möglichkeit zu Abfallgemeinschaften.
Wichtig: Eine Ermäßigung der Haushaltsgebühr für Eigenkompostierung ist in Abfallgemeinschaften nur möglich, soweit alle an der Abfallgemeinschaft teilnehmenden Haushalte ihre Abfälle kompostieren können. Andernfalls wäre ein eventueller Missbrauch der Kompostierungsermäßigung nicht mehr zu kontrollieren.