"Ich kompostiere selbst!" - Abfallgebühr und Eigenkompostierung
Der Bodenseekreis fördert die Kompostierung und Verwertung von organischen Haushaltsabfällen durch eine Ermäßigung auf die Haushaltsgebühr.
Wichtig: Vor einer Beantragung der Ermäßigung sollte geklärt werden, ob eine Kompostierung für den betreffenden Haushalt überhaupt sinnvoll ist. Oftmals erhält das Abfallwirtschaftsamt Anträge auf Eigenkompostierung aus großen Wohnanlagen oder Reihenhaussiedlungen mit kleinen Gartenanteilen. Eine Eigenkompostierung macht nur dann Sinn, wenn der erzeugte Kompost regelmäßig im eigenen Garten verwendet werden kann. Als Richtwert gilt hier eine Gartenfläche (kein Rasengrundstück !) von ca. 25 m² pro Person.
Bewohner von größeren Wohnanlagen mit einem außerhalb gepachteten Garten sollten vorher beim Hauseigentümer bzw. der Hausverwaltung klären, ob sie aus der ggf. bestehenden Abfallgemeinschaft ausscheiden dürfen, nachdem Teilnehmer an Abfallgemeinschaften sich nur gemeinsam für eine Kompostierung entscheiden können.
Die Eigenkompostierung
Haushalte mit großen Gartengrundstücken - gerade im ländlichen Bereich des Bodenseekreises - haben teilweise die Möglichkeit, sämtliche organischen Abfälle aus Haus und Garten selbst zu kompostieren und zu verwerten. Auf Antrag kann hier von der Zuteilung einer Biotonne abgesehen und ein Ermäßigungssatz auf die Jahresgebühr verrechnet werden.
Haushalte mit anerkannter Volleigenkompostierung erhalten gleichfalls eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Ermäßigung auf die Haushaltsgebühr:
jährl. Ermäßigungsbetrag Einpersonenhaushalt | 20 Euro |
jährl. Ermäßigungsbetrag Zweipersonenhaushalt | 31 Euro |
jährl. Ermäßigungsbetrag Dreipersonenhaushalt | 33 Euro |
jährl. Ermäßigungsbetrag Vierpersonenhaushalt | 34 Euro |
jährl. Ermäßigungsbetrag Fünf- und Mehrpersonenhaushalt | 35 Euro |
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