Neben der Bauleitplanung wird das Landratsamt als sogenannter Träger öffentlicher Belange noch zu vielfältigen weiteren regionalen und überregionalen Planungen gehört. Im Rahmen einer koordinierten, fachübergreifenden Stellungnahme äußert es sich beispielsweise bei der Aufstellung bzw. Änderung von
- Landesentwicklungsplänen
- Regionalplänen
- Raumordnungsverfahren
- Lärmaktionssplänen
- Verkehrswegeplanungen