Im Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer neuer Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs (und Kältebedarfs) aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 01.01.2009 eingereicht wurde.

Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer bzw. die Eigentümerin frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme und/oder Kälte mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozent­satz ist abhängig von der Energieform. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen möchte, kann verschiedene so genannte Ersatzmaßnahmen wählen. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde darauf geachtet, dass es jedem Gebäudeeigentümer und jeder Gebäudeeigentümerin möglich ist, eine individuelle, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösung zu finden. Daher sind verschiedenste Kombinationen erneuerbarer und anderer Energieträger zulässig.

Die Energieagentur Bodenseekreis berät Pflichten und Fördermöglichkeiten von Bauherrinnen und Bauherren sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern.

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Der Solar-Atlas der Energieagentur Bodenseekreis zeigt, auf welchem Dach eine Solaranlage sinnvoll sein könnte. Ein Individueller Energie-Rechner gibt Hinweise, ob es sich auch finanziell lohnen würde.

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Energieagentur Bodenseekreis

Lindauer Straße 11
88046 Friedrichshafen
Tel.: 07541 289951-0
Fax: 07541 289951-99
info@energieagentur-bodenseekreis.de 

Erreichbarkeit:
Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

Webseite:
www.ea-obs.de

KEA (Dachorganisation der Energieagenturen in Baden-Württemberg)
www.kea-bw.de

Weitere Informationen

Informationsportal Erneuerbare Energien:
www.erneuerbare-energien.de