Freiflächenphotovoltaikanlagen im Außenbereich - Standortalternativenprüfung
Die Energiewende ist in aller Munde und nach dem Willen der Bundesregierung deutlich zu beschleunigen. Um Klimaschutzziele und Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten zu erreichen, soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen.
Ein elementarer Baustein stellt dabei der weitere Ausbau von Anlagen zur Nutzung von Solarenergie dar. Die Errichtung entsprechender Freiflächenphotovoltaikanlagen im Außenbereich fällt allerdings nicht unter einen Privilegierungstatbestand des Baugesetzbuches und bedarf daher der vorherigen Ausweisung des Gebietes im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Damit einher gehen sowohl die Inanspruchnahme großer Flächen, als auch naturgemäß das Auftreten von Nutzungskonflikten. Der Suche nach geeigneten Standorten kommt daher eine große Bedeutung zu. Dies bedarf der Berücksichtigung einer Vielzahl, teils konkurrierender Belange, um Vorhaben zur Energieversorgung mit beispielsweise Landwirtschaft und Naturschutz in Einklang zu bringen.
Um den Planungsprozess zu erleichtern, hat das Landratsamt Bodenseekreis in seiner Funktion als „Träger öffentlicher Belange“ wie auch in seiner Funktion als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde einen Kriterienkatalog erarbeitet. Dieser soll Gemeinden, Investierenden, Planungsbüros aber auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick bieten, welche Belange bei der Prüfung der Geeignetheit eines potentiellen Standorts eine Rolle spielen und wie diese – auf den ersten Blick – zu bewerten sind.
Der Katalog wurde möglichst übersichtlich gehalten und soll durch das verwendete Ampelsystem einen schnellen und einfachen Überblick bieten. Da sich die Thematik aktuell sehr dynamisch entwickelt, bedarf der Katalog voraussichtlich regelmäßiger Anpassungen. Nutzer des Katalogs bitten wir daher, regelmäßig unsere Homepage zu besuchen, um die aktuellste Fassung einzusehen und verwenden zu können.
Wichtig:
Der Kriterienkatalog stellt eine Empfehlung und Richtschnur für Kommunen und Beteiligte am Planungsprozess dar. Er kann – selbst bei umfassender Berücksichtigung bei der Standortwahl – das bauleitplanerische Verfahren weder ersetzen noch beschleunigen. Auch bietet er keine Rechtssicherheit, dass hieraus als geeignet ermittelte Flächen tatsächlich einer Bebauung zugänglich sind. Ebenso können möglicherweise bei besonderen örtlichen Gegebenheiten kleinere Flächenanteile, welche in Ausschlussgebieten liegen, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung dennoch in Frage kommen. Eine anschließende Prüfung auf endgültige Eignung und Wirtschaftlichkeit ist grundsätzlich weiterhin erforderlich.
Der Katalog bietet aber die Grundlage, um Planungsprozesse zu unterstützen und gezielt Flächen in den Blick nehmen zu können, die eine möglichst große Aussicht auf Genehmigung und Umsetzung aufweisen. Der Katalog stellt zudem eine Hilfestellung dar, wenn ein größeres Gebiet – z. B. auf Gemeindeebene – betrachtet werden soll, um Potentialflächen zu ermitteln.
Hinweis Agri-Photovoltaikanlagen:
Auf die Planung sog. „Agri-Photovoltaikanlagen“ ist dieser Katalog nicht bzw. nur sehr eingeschränkt anwendbar. Da solche Anlagen weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen zulassen, können Konflikte zwischen den im Katalog aufgeführten Kriterien überwiegend ausgeschlossen werden. Dennoch empfehlen wir bei entsprechenden Vorhaben eine frühzeitige Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden vorzunehmen.
Amt für Bauen, Klima und Mobilität
Landratsamt Bodenseekreis
Amt für Bauen, Klima und Mobilität
Albrechtstraße 77
88045 Friedrichshafen
E-Mail: bauleitplanung@bodenseekreis.de