Wenn Sie ein Gebäude errichten wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Berücksichtigen Sie dabei, dass es verschiedene Gebäudeklassen gibt:
- Gebäudeklasse 1: freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäudeklasse 2: Gebäude (nicht freistehend) mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
- Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern
- Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern
- Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den folgenden Link, der Sie zum Serviceportal Baden-Württemberg weiterleitet: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/431
Amt für Bauen, Klima und Mobilität
Info/Sekretariat
Tel.: 07541 204-5241
baurecht@bodenseekreis.de