Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären? Dann können Sie einen Bauvorbescheid beantragen. Diese Möglichkeit haben Sie beispielsweise, vor Erwerb eines Grundstücks, bei genehmigungspflichtigen oder bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie deshalb vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den folgenden Link, der Sie zum Serviceportal Baden-Württemberg weiterleitet: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/454