Altlasten sind „Abfallprodukt“ des technischen und industriellen Fortschritts der letzten 100 Jahre. Durch nicht nach heutigem Stand abgesicherte Anlagen und auch sorglosen Umgang mit umweltgefährdenden industriellen Betriebsstoffen und Abfällen wurden sie verursacht. Das davon und von den Abfällen ausgehende Gefahrenpotential für Mensch und Umwelt wurde nicht ausreichend berücksichtigt. Erst etwa seit 1985 sind die von Altlasten ausgehenden Gefahren in den Blickwinkel der Öffentlichkeit gelangt und Aufgabe behördlicher Aktivitäten geworden.

Die aktuellen rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von altlastverdächtigen Flächen und die Bearbeitung von Altlasten und Schädlichen Bodenveränderungen finden sich gebündelt seit 1999 im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).

Mitte der 90er Jahre wurde im gesamten Bodenseekreis eine systematische Erfassung der Altlastverdachtsflächen durchgeführt. Eine Fortschreibung erfolgte in den Jahren 2000 bis 2002. Durch Auswertung von Akten, Karten und Luftbildern über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten wurden ca. 1.000 altlastverdächtige Flächen (Altablagerungen und Altstandorte) erhoben. Anhand der ermittelten Erkenntnisse wurde für jede Verdachtsfläche die Wahrscheinlichkeit und das zu erwartende Maß der Umweltgefährdung nach einem landeseinheitlichen Verfahren bewertet.

Besteht bei einer Fläche der konkrete Verdacht, dass von Ihr Gefahren für die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser und Luft ausgehen, so hat die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde von Amts wegen den Verdacht abzuklären. Hierzu werden technische Untersuchungen veranlasst.

Die bekannten Altlastverdachtsflächen werden in einem Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Über Einträge in diesem Bodenschutz- und Altlastenkataster kann sich jeder informieren, denn das Umweltinformationsgesetz sichert jedem Bürger den freien Zugang zu Umweltdaten bei Behörden zu. Das Informationsrecht ist jedoch begrenzt durch Anforderungen des Datenschutzes. Im Einzelfall kann die Erteilung der Auskunft von der Vorlage einer Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Betroffenen abhängig gemacht werden.

Falls Sie für ein Grundstück eine Auskunft über einen eventuellen Altlastenverdacht wünschen, können Sie Ihre Anfrage mit dem Vordruck Altlastenauskunft an uns richten. Viele weitere Informationen zum Thema Altlasten in Baden Württemberg bietet das Fachinformationssystem Altlasten (AlfaWeb) der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg in Karlsruhe im Internet.

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