Wer die Fischerei auf dem Bodensee im Bereich des Obersees von Kressbronn bis Konstanz ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins und einer für den entsprechenden Gewässerabschnitt gültigen Angelerlaubnis sein.
 

Die Zuständigkeit für Fischerei im Bodensee liegt ausschließlich bei ForstBW.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.forstbw.de.

Kontakt

ForstBW
Hügelstraße 25/1
88074 Meckenbeuren
Tel.: 07542 5084997