Zuständige Behörde für Ihren Fischereischein ist das Bürgermeisteramt Ihrer Heimatgemeinde. Voraussetzung zur Erlangung eines Fischereischeins ist das erfolgreiche Ablegen der Fischereiprüfung. Wer die Fischerprüfung ablegen will, hat an einem Lehrgang des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e. V. zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen.
Lehrgangsmöglichkeiten zur Vorbereitung auf den Fischereischein im Bodenseekreis:
Bernd Keller, Lagenargen
Tel.: 07543 6093641
Ausbildung:
Im Vereinsheim ASV Langenargen
Internet:
www.asv-langenargen.de
Eugen Lehle, Meckenbeuren
Tel.: 07542 1496
Ausbildung:
Im Vereinshaus Meckenbeuren
Christian Amann, Owingen
Tel.: 07551 68821
Ausbildung:
Im Vereinsheim Weiherhof - Überlingen
Karl Geyer, Bermatingen
Tel.: 07544 8660
Ausbildung:
Im Bildungszentrum Markdorf
Jugendfischereischein
Für Personen zwischen zehn und fünfzehn Jahren kann ein Jugendfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber bzw. Inhaberin eines gültigen Fischereischeins ist.
Weitere Informationen
Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.:
www.lfvbw.de