Erteilung/Verlängerung des Jagdscheins
Sie senden Ihren Jagdschein mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Kreisjagdamt im Landratsamt Bodenseekreis und erhalten diesen nach Bearbeitung mit der Gebührenrechnung zurück.
Notwendige Unterlagen bei Ersterteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheins
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsschutz mind. 500.000,00 Euro für Personenschäden und 50.000,00 Euro für Sachschäden)
- bisheriger Jagdschein
- bei Erstantrag zusätzlich
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Jägerprüfung
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit
- eine amtlich beglaubigte Ausweiskopie
- bei Ausländerjagdscheinen zusätzlich
- Jagdeinladung in den Bodenseekreis
- amtlich beglaubigte Kopie des Jagdscheins aus dem Heimatland
- Leumundszeugnis
- amtlich beglaubigte Ausweiskopie
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit (bei Ersterteilung)
Zahlungsmöglichkeiten
- Sie überweisen den Betrag auf der Gebührenrechnung auf das angegebene Konto
- Eine Barzahlung auf dem Kreisjagdamt ist nicht möglich
Forstamt
- Telefon
- +49 7541 204 5585
- katja.binz@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 67, Friedrichshafen