Anerkannte Wildtierschützerin/Wildtierschützer
Wildtierschützerinnen und Wildtierschützer sind Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber mit spezieller Weiterbildung (verschiedene Lehrgänge zur/zum Wildtierschützerin und Wildtierschützer werden angeboten).
Wildtierschützerinnen und Wildtierschützer können zur Beratung von Privatpersonen und Behörden bei Fragen der Hege und Habitatgestaltung von Wildtieren und des Umgangs mit Wildtieren, z. B. Steinmarder, Füchse, im Siedlungsraum sowie Unfällen mit Wildtieren als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner dienen.
Sie sind im Rahmen ihres Auftrages zur Jagdausübung und zur Führung von Jagdgästen berechtigt.
Die Wildtierschützerinnen und Wildtierschützer arbeiten in Baden-Württemberg mit den Wildtierbeauftragten der Landratsämter eng zusammen.
Anerkennung
Die untere Jagdbehörde kann auf Antrag Personen als Wildtierschützerin/Wildtierschützer für einen bestimmten Jagdbezirk anerkennen, wenn auf sie ein gültiger Jagdschein ausgestellt ist, sie die fachliche und persönliche Eignung besitzt und die jeweilige jagdausübungsberechtigte Person ihr Einverständnis erklärt.
Den Antrag auf Anerkennung finden Sie rechts im Kasten "Formular".
Einschlägige Rechtsgrundlagen finden Sie in den § 25, 48, 49 JWMG.
Forstamt
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