Finanzielle Fördermöglichkeiten biodiversitätssteigernder Maßnahmen
- Unter der sogenannten „Grünen Architektur“ werden in der GAP neue Instrumente für eine Erweiterung und Verbesserung des bisherigen Systems im Sinne des Green Deals der EU in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsschutz eingeführt.
- Die erweiterte Konditionalität setzt sich aus den bisherigen Greening-Anforderungen und der Cross-Compliance zusammen. Mit dieser erweiterten Konditionalität werden die Direktzahlungen und die Förder- und Ausgleichszahlungen künftig an zum Teil weiter entwickelte Anforderungen geknüpft.
- Die erweiterte Konditionalität bestimmt die Grundvoraussetzungen, die die Landwirtinnen und Landwirte erfüllen müssen, wenn sie Direktzahlungen oder flächen- und tierbezogene Zahlungen der 2. Säule beantragen, und umfasst neun Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), sowie elf Rechtsakte zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB).
- Alle Mitgliedstaaten müssen künftig Öko-Regelungen anbieten, die für Landwirtinnen und Landwirte jedoch freiwillig sind. Sie sind bundeseinheitlich, einjährig und ihre Finanzierung erfolgt aus der ersten Säule der GAP. Deutschland wird sieben Öko-Regelungen anbieten und dafür 23 Prozent der Mittel der Direktzahlungen aufwenden.
- Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule der GAP dienen übergeordneten Zielen wie dem Erhalt von Ökosystemen oder der Ressourceneffizienz und unterstützen den Green Deal mit seiner Farm to Fork-Strategie und der Biodiversitätsstrategie 2030. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen AUKM und Tierwohlmaßnahmen anbieten und dafür mindestens 35 Prozent ihres Budgets für die ländliche Entwicklung (ELER-Mittel) aufwenden. Außerdem wird mit der Umschichtung von Mitteln aus der 1. Säule der Mittelrahmen in der 2. Säule gestärkt. In Deutschland steigen die Mittel aus der Umschichtung von zehn Prozent im Jahr 2023 auf 15 Prozent im Jahr 2027.
Insgesamt gibt es neun verpflichtende GLÖZ-Standards (GLÖZ = Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand). Diese müssen von allen Antragstellern eingehalten werden:
GLÖZ 1: Erhaltung von Dauergrünland
GLÖZ 2: Schutz von Mooren und Feuchtgebieten
GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
GLÖZ 4: Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
LÖZ 5: Begrenzung von Erosion
GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung in sensibelsten Zeiten
GLÖZ 7: Fruchtwechsel auf Ackerland
GLÖZ 8: Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen und Beseitigungsverbot von Landschaftselementen
GLÖZ 9: Erhaltung von umweltsensiblem Dauergrünland
Die Infobroschüre zur Konditionalität mit den einzelnen einzuhaltenden GLÖZ-Standards kann abgerufen werden unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Agrarpolitik/Konditionalitaet
Zusätzlich zu den verpflichtenden GLÖZ-Standards gibt es freiwillige Maßnahmen aus dem Katalog der Öko-Regelungen (ÖR). Diese sind:
ÖR 1: Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen (Ackerbrache/Blüh-/Altgrasstreifen und -flächen)
ÖR 2: Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 %.
ÖR 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland
ÖR 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes
ÖR 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von einzelnen Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten
ÖR 6: Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (Verzicht auf PSM)
ÖR 7: Landbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten entsprechend der Schutzziele
Die detaillierte Beschreibung dieser ÖR-Maßnahmen sowie der jeweiligen Fördersätze finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Agrarpolitik/Oeko-Regelungen
Eine weitere Fördermöglichkeit bietet FAKT = Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl.
FAKT II fördert - nach dem Baukastensystem kombinierbar - folgende Maßnahmen:
A: Umweltbewusstes Betriebsmanagement
B: Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume
C: Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen und Tierrassen
D: Ökologischer Landbau
E: Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biolog./biotechn. Maßnahmen
F: Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz
G: Besonders tiergerechte Haltungsverfahren
Hierzu wird die jeweilige Fläche von unserem landwirtschaftlichen Berater begutachtet, um festzustellen, ob die Fläche geeignet ist, einen zusätzlichen ökologischen Nutzen zu erzielen. Falls dies zutrifft wird ein, meist 5jähriger Pflegevertrag mit entsprechender finanzieller Entschädigungsleistung abgeschlossen. Nach Ablauf der 5 Jahre kann der Vertrag verlängert werden, oder die wieder Fläche in die vorherige Nutzung übernommen werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie erwägen, eine Fläche als LPR-Fläche zu pflegen.
Landwirtschaftsamt
- Telefon
- +49 7541 204 5811
- sabine.hug@bodenseekreis.de
- Telefon
- +49 7541 204 5827
- dr.Irwa.Issa@bodenseekreis.de