Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes in Baden-Württemberg
Unsere Landwirtschaft bildet die Grundlage für mehr Artenvielfalt und Biodiversität. Landwirtschaft und Artenschutz gehen in Baden-Württemberg Hand in Hand. Außerdem sind die Landwirtschaft und die Landbewirtschaftung die Grundlage für Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft. Deshalb ist es für uns wichtig, unseren Bäuerinnen und Bauern weiterhin angemessene Rahmenbedingungen zu erhalten und zu schaffen, in denen sie auch in Zukunft nachhaltig und naturnah arbeiten und wirtschaften können.
Um die Biodiversität zu stärken und die Lebensbedingungen für Insekten in Baden-Württemberg zu verbessern, wurden das Naturschutzgesetz (NatSchG) und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) geändert. Die Gesetzesänderung trat am 31. Juli 2020 in Kraft. Neben dem Ziel der Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und dem Ausbau des ökologischen Landbaus bis zum Jahr 2030 soll der integrierte Pflanzenschutz im Land kontinuierlich weiterentwickelt und insbesondere in den Schutzgebieten verpflichtend umgesetzt werden.
Wesentliche Punkte
- Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030. Der Ausbau der Produktion soll dabei ohne Marktverwerfungen stattfinden, was eine gleichzeitige Anpassung der Nachfrage bedeutet
- Reduktion der Menge chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030
- Erarbeitung von über das Bundesrecht hinausgehenden landesspezifischen Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Integrierten Produktion
- Umsetzung des Verbots von Pestiziden in Naturschutzgebieten und Einhaltung zusätzlicher landesspezifischer Vorgaben neben den allgemeinen Grundsätzen zum Integrierten Pflanzenschutz in der Landwirtschaft in den übrigen Schutzgebieten
- Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen
- Schutz landwirtschaftlicher Flächen
- Erhalt von Streuobstbeständen
- Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030
- Ausgleichskataster
- Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
- Minimierung der Lichtverschmutzung
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