Mit der Landschaftspflegerichtlinie 2015 können vor allem Maßnahmen zur Extensivierung der Landnutzung (Teil A) und zum Biotop- und Artenschutz (Teil B) gefördert werden.
Zuständig für Maßnahmen nach Teil A ist das Landwirtschaftsamt.
Landwirtschaftsamt
Informationsmaterial
Weitere Informationen
"Agrarpolitik & Förderung"
Infodienst Landwirtschaft - Ernährung
- Ländlicher Raum:
www.landwirtschaft-bw.info