Tierhalter sind nach § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes zur Meldung ihrer Tiere an die Tierseuchenkasse verpflichtet. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker, Hühner, Truthühner/Puten. Hierbei ist es unwichtig, ob die Tiere als landwirtschaftliche Nutztiere oder privat gehalten werden.

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim Veterinäramt gemeldet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg.

Informationen zur Stichtagsmeldung (Schaf, Ziege, Schwein) und Tierkennzeichnung erhalten Sie beim Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.

Weitere Informationen

Landesverband für Leistungs- und
Qualitätsprüfung in der Tierzucht e. V.:
www.lkvbw.de

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg:
www.tsk-bw.de