Schwebstaubteilchen sind luftgetragene feste und/oder flüssige Teilchen, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern in der Atmosphäre teils über weitere Strecken transportiert werden.
Dabei wird zwischen großem Staub und kleinen Staubpartikeln, so genanntem Schwebstaub, unterschieden.
Die großen Staubpartikel setzen sich aufgrund ihres Gewichtes rasch ab, d. h. sie werden in der Luft nur über kurze Strecken transportiert. Hingegen können die kleinen Schwebstaubpartikel, der so genannte Feinstaub, über größere Entfernungen verfrachtet werden.
Schwebstaub | 10 µm | Filterung durch Nasen-Rachenraum |
PM10 | <10 µm | Partikel gelangen bis tief in die Lungen |
PM 2,5 | <2,5 µm | in die stark durchbluteten Lungenbläschen |
Ultrafeine PM | <0,1 µm | durchdringen Lungenschleimhaut und gehen ins Blut |
Feinstaub wird als gesundheitsschädlich eingestuft. Dieselruß als Bestandteil von Feinstaub ist sogar als krebserregend eingestuft, Teile des Feinstaubs (PM 2,5) weisen durch ihre Lungengängigkeit und die anhaftenden Stoffe wie Schwermetalle ebenfalls ein krebserregendes Potential auf. Atemweginfektionen und andere Erkrankungen der Atemwege durch die übrigen Schadstoffe sind ebenfalls zu nennen.
Verschärfte Immissionswerte bei Feinstaub haben die Diskussion um Luftschadstoffe erneut entfacht. Seit 01.01.2005 gelten nach der Luftqualitätsrahmenrichtlinie und ihren Tochterrichtlinien ein Kurzzeit-Grenzwert für Feinstaub (PM 10) von 50 µg/m³ (Tages-Mittel) sowie ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³. Dieser Wert darf nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Weitere Informationen
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW):
www.lubw.baden-wuerttemberg.de