Lärmaktionspläne müssen laut EU-Vorschrift überall dort erstellt werden, wo der Lärm regelmäßig bestimmte Grenzwerte überschreitet. In der Sitzung des Kreistages im Februar 2014 wurde darüber informiert, wie solch ein aufwendiges Verfahren abläuft, welche Behörden daran beteiligt sind und welche Faktoren am Ende in die Abwägung einfließen. Federführend bei der Durchführung von Lärmaktionsplanungen sind aber die Gemeinden selbst.
Ansprechpartner
ist Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung