Das Land Baden-Württemberg gewährt nach der Landschaftspflegerichtlinie 2015 Zuschüsse zur Biotop- und Landschaftspflege, Biotopgestaltung, zum Artenschutz, wie auch zu Investitionen und Dienstleistungen, wenn diese dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen. Es werden nur Maßnahmen in einer Gebietskulisse gefördert. So beispielsweise in einem:  
 

  • Naturschutzgebiet (NSG)
  • Landschaftsschutzgebiet (LSG)
  • Natura 2000-Gebiet
  • Geschützter Landschaftsbestandteil
  • Naturdenkmal (flächenhaft oder einzeln)
  • Biotop und Biotopverbund
  • Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen
  • Grunderwerb in Schutzgebieten als Voraussetzung für Verbesserungsmaßnahmen
  • Investitionen und Dienstleistungen für Naturschutzzwecke
  • Gebiet mit Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten nach der FFH- oder nach der Vogelschutzrichtlinie.  

 
Antragsschluss ist der 15. November (keine Ausschlussfrist) für Maßnahmen im Folgejahr. Die Höhe einer Förderung (Fördersatz in Prozent der Kosten) ist abhängig von der Art des  Antragstellers (Gemeinde, Verein/Verband, Private, Landwirt), der geplanten Maßnahme und der Kalkulationsgrundlage. Als ersten Überblick dienen die Fördersätze des Landes Baden-Württemberg vom 15.05.2015. Wichtig ist, dass das Honorar für ehrenamtliche Arbeit der Vereine/Verbände, wie auch von Privatpersonen auf derzeit 9,24 Euro/Stunde angehoben wurde. Landwirte als Antragsteller können mit 90 - 100 % der Richtsätze gefördert werden.
 
Bitte machen Sie im Antrag folgende Angaben und legen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Antrag in 1-facher Ausfertigung; gerne auch per Mail; (bitte die amtlichen Formulare verwenden).
  • Kostenaufschlüsselung (Eigenleistung, Fremdleistung, Auslagen etc).
  • Angabe zu Fremdleistungen und/oder zur Eigenleistung. 
  • Angabe des Flurstücks und der Gemarkung (wichtig!).
  • Lageplan, aus dem die zu pflegenden Grundstücke hervorgehen. 
  • Größe der Pflegefläche (Lapeplan) pro Flurstück und die Besitzverhältnisse. 
  • 3 Angebote von geeigneten Unternehmen für Fremdleistungen über 5.000 Euro netto.  Darunter aussagekräftige Unterlagen für eine Plausibilitätsprüfung der Kosten.  

Zu Flurstücken/Besitzverhältnissen:

Bitte achten Sie darauf, dass jeder Maßnahme eine Karte bzw. ein Plan beigefügt ist, aus dem die Lage der zu pflegenden Grundstücke hervorgeht. Sollten Sie als Träger der Pflegemaßnahme nicht Eigentümer oder Pächter des Grundstücks sein, geben Sie bitte Namen und Anschriften der Grundstückseigentümer an und fügen Sie die Einverständniserklärung bei. 

Zur Kostenkalkulation:

Leistungen Dritter sind ab einem Wert von 5000 Euro netto auf der Grundlage von Angeboten zu kalkulieren. Im Regelfall sind 3 Angebote ausreichend. Hiervon kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Wird in einem Antrag eines Vereins, Verbands, oder einer Privatperson die Pflegeleistung nach Stundensätzen kalkuliert, wird die Arbeitsleistung (Handarbeit) ehrenamtlicher Helfer mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 9,24 Euro/Stunde abgegolten, sofern die aufgewendete Zeit dokumentiert ist. Der Einsatz von Maschinen mit Bedienpersonal (Motormäher, Motorsense, Motorsäge, Schlepper etc.) soll nach Maschinenringsätzen kalkuliert werden. Der Fördersatz beträgt dann bis zu  70 % dieser Sätze.

Angebote/Ausschreibungen (nach Unterschwellenvergabeordnung UVgO):

Bei Vergabe eines Auftrags nach Stundensätzen ist bis 5.000 € (ohne Mwst.) ein Direktauftrag zulässig. Wir benötigen 3 Vergleichsangebote oder es sind aussagekräftige Unterlagen für eine Plausibilitätsprüfung notwendig.  Zuwendungshöhe bis 50.000 € (Verhandlungsvergabe).

Kürzungen/Sanktionen bei Kofinanzierung durch die EU:

Bitte beachten Sie das Merkblatt über Kürzungen/Sanktionen.  
Eine Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die Maßnahme nicht nach anderen Richtlinien der EU, des Bundes, des Landes (z. B. MEKA, LIFE, SchALVO), oder der Kommunen bezuschusst wird.  Im Übrigen darf mit der Maßnahme nicht vor Bewilligung durch die untere Naturschutzbehörde begonnen worden sein, es sei denn, die untere Naturschutzbehörde hat dem Vorhaben auf Grund der Dringlichkeit vorab zugestimmt.