Im Aufgabenbereich Grundwasserschutz und Wasserversorgung werden neben der Planung, fachtechnischen Abgrenzung und Ausweisung von Wasserschutzgebieten vor allem Grundwassernutzungen und Grundwasserbeeinträchtigungen aus fachlicher Sicht beurteilt.
Hierzu gehört auch die Beurteilung von Eingriffen, die sich auf das Grundwasser negativ auswirken können (z. B. Bauvorhaben, Straßenbauvorhaben, Erdsondenanlagen).
Die erforderlichen Erlaubnisse für Grundwassernutzungen werden aus rechtlicher Sicht erteilt oder versagt bzw. untersagt.
Amt für Wasser- und Bodenschutz
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