Grundwasserbenutzungen bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, neben dem Entnehmen also auch für das Ableiten oder für das Einleiten in das Grundwasser. Zweck der Entnahme kann Trinkwasserversorgung, Kühlwasser, Bewässerung oder eine vorübergehende Absenkung zur Bauwasserhaltung sein; dazu zählen außerdem Wärmepumpen, die dem Grundwasser Wärme entziehen und es wieder zurück leiten, Mineralwasser- und Thermalwasserbrunnen.

Als Anzeigen sind Eingriffe in das Grundwasser wie Bohrungen, Baugrunderkundungen, Erdwärmesonden, Baggersee, Freilegen bei Baumaßnahmen der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.

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