Starkregen ist gekennzeichnet durch hohe Niederschlagsmengen innerhalb von kurzer Zeit. Starkregenereignisse haben eine geringe räumliche Ausdehnung und stellen ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Ort und Zeitpunkt eines Regenereignisses ist kaum vorhersagbar, es kann sehr überraschend auftreten und zu hohen Schäden führen.

In Folge der Klimaerwärmung ist in Zukunft mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen.

Durch die hohen Niederschlagsintensitäten fließen große Anteile des Niederschlags oberirdisch ab. Im hügeligen oder bergigen Gelände fließt bei Starkregeereignissen ein großer Teil des Niederschlagswassers außerhalb der Gewässer auf der Geländeoberfläche als sogenannte Sturzflut ab. Durch Starkregen verursachte Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut wie z. B. Holz, Heuballen etc. oder erodierende Materialien, z. B. Boden, Geröll etc. mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau an den dadurch verursachten Verklausungen wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.

Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Die großen Wassermengen liegen über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze und können weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Insbesondere Bebauung und Infrastruktur in Senken können erheblich geschädigt werden.

Im Rahmen des kommunalen Starkregenrisikomanagements können Gefahren und Risiken ermittelt und Handlungskonzepte zur Minimierung der Risiken bereitgestellt werden. Daneben stellt die Information der Bevölkerung und der ortsansässigen Wirtschaft auf der Grundlage von zu erstellenden Starkregengefahrenkarten eine wichtige Aufgabe dar. Wenn diese Gefahren bekannt sind, kann eine eigenverantwortliche Vorsorge eines jedes Einzelnen erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen der Eigenvorsorge kein angrenzendes Grundstück nachteilig beeinflusst werden darf.

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