Der Landkreis erstattet den Trägern öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen die notwendigen Beförderungskosten für ihre Schüler auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS).

Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS)

Eigenanteile im Bodenseekreis
ab 1. Januar 2025
Nächstgelegene Schule Nicht nächstgelegene Schule*
Alle Schüler der Klassenstufe 1 - 4 12,50 Euro

16,80 Euro

Alle anderen Schüler 50,00 Euro 67,00 Euro

 Übersicht der monatlichen Eigenanteile für das DeutschlandTicket JugendBW in Euro im Bodenseekreis seit 1. Januar 2025:

Eigenanteile für das DeutschlandTicket JugendBW Nächstgelegene Schule Nicht nächstgelegene Schule*
Schüler der Klassenstufe 1 - 4 12,50 Euro

16,80 Euro

** Alle anderen Schüler                           43,00 Euro


* Ob eine näherliegende Schule der entsprechenden Schulart vorhanden ist und eine erhöhte Eigenanteilspflicht ausgelöst wird, orientiert sich zunächst an der tatsächlichen Wegeentfernung. Ausschlaggebend für die erhöhte Eigenanteilspflicht sind allerdings die durchfahrenen Tarifzonen des bodo-Verkehrsverbunds. Keine erhöhte Eigenanteilspflicht ergibt sich, wenn die Kosten für die Schülermonatskarten zur weiter entfernt liegenden Schule nicht höher als zur nächstgelegenen Schule sind.

** Bestellbar als Abonnement für ein Schuljahr zu elf Monatsbeiträgen. Bei Zu- oder Wegzug während des Schuljahres gelten Sonderregelungen.
 
Die genauen Regelungen können Sie der rechts angefügten Satzung entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Satzung zur besseren Lesbarkeit im Wortlaut abgefasst ist. Die Grundlage des Wortlauts sind die Änderungssatzungen vom 1. September 2011 und 1. Januar 2012.

Amt für Bauen, Klima und Mobilität

Telefon
+49 7541 204 5377
E-Mail
oepnv@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 77, Friedrichshafen

Formular

Erstattung von Schülerbeförderungskosten: