Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn die Beförderung entgeltlich oder geschäftsmäßig erfolgt bzw. für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Voraussetzungen:
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Mindestalter: 21 Jahre
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren
- Körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
- Persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
Der Fahrgastführerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden.
Ersterteilung eines Fahrgastführerscheins
Der Antrag auf einen Fahrgastführerschein ist persönlich beim Bürgermeisteramt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass (beidseitige Kopie beilegen)
- in Deutschland ausgestellter EU-Kartenführerschein (beidseitige Kopie beilegen)
- Wenn noch nicht vorhanden ist zuerst ein Antrag auf Umtausch notwendig
- Erweitertes Führungszeugnis (im Rathaus Ihres Wohnortes erhältlich)
- Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre) im Original
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr) im Original
- Bescheinigung über die medizinisch-psychologische Leistungsuntersuchung, ausgestellt von einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als ein Jahr) im Original
Gebühr:
42,60 Euro
Verlängerung eines Fahrgastführerscheins
Der Antrag auf Verlängerung eines Fahrgastführerschein ist persönlich beim Bürgermeisteramt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass (beidseitige Kopie beilegen)
- in Deutschland ausgestellter EU-Kartenführerschein (beidseitige Kopie beilegen)
- Wenn noch nicht vorhanden ist zuerst Antrag auf Umtausch notwendig
- Erweitertes Führungszeugnis (im Rathaus Ihres Wohnortes erhältlich)
- Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre) im Original
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr) im Original
- Bitte beachten Sie: Bei Antragstellern, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, ist zusätzlich eine medizinisch-psychologische Leistungsuntersuchung erforderlich, die von einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden muss. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen.
Gebühr:
38,10 Euro
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de