Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Je nach Geburtsjahr der betreffenden Person bzw. des Ausgabejahres gibt es dafür unterschiedliche Fristen (siehe Tabelle unten). Danach verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit.
Wer keinen gültigen Führerschein mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von ca. 10,00 Euro rechnen.
Es handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Name und Passbild.
Umtauschfristen
Führerscheine, die 1998 oder früher ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr der innehabenden Person | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Welche Frist gilt, richtet sich nach dem Format des vorhandenen alten Führerscheins:
- Wer einen grauen oder rosa Papierführerschein hat, muss entsprechend ihres/seines Geburtsjahres umtauschen.
- Wer bereits einen Scheckkarten-Führerschein hat, muss entsprechend des Ausstellungsjahres umtauschen.
- Inhaber eines Scheckkartenführerscheins deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führererschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit!
Alle Informationen zum Umtausch und das Antragsformular gibt es unter "Umtausch in EU-Führerschein".
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