Wenn Sie über die Fahrerlaubnisklasse B 197 verfügen, haben Sie die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe die Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen.
Voraussetzungen:
- Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
- Alternativ können Sie den Antrag persönlich oder durch einen Vertreter bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- Bei begleitetem Fahren ist das Mindestalter 17 Jahre.
- Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe
- 15-minütige Testfahrt auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Wenn Sie die Schlüsselzahl B197 mit dem Erwerb der Klasse B beantragen, können Sie diese mit dem Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung direkt zusammen beantragen.
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm).
- Nachweis über die absolvierten Fahrstunden und die 15-minütige Testfahrt nach Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsverordnung.
- Kopie des aktuellen Führerscheins.
- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) im Original
Gebühren:
- 38,60 Euro + 5,10 Euro
- Bei Antragstellung im Rathaus können ggf. weitere Kosten anfallen.
Wichtige Hinweise:
Die Schlüsselzahl B 197 berechtigt nicht, bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen (BE, C- und D-Klassen) auf die Beschränkung der SZ 78 zu verzichten, sofern bei diesen Klassen die Prüfung auf Automatikgetriebe durchgeführt wurde.
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de
Montag bis Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
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Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.