Wenn Sie über die Fahrerlaubnisklasse B 197 verfügen, haben Sie die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe die Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen.
 

Voraussetzungen:

  • Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
    • Alternativ können Sie den Antrag persönlich oder durch einen Vertreter bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
    • Bei begleitetem Fahren ist das Mindestalter 17 Jahre.
  • Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe
  • 15-minütige Testfahrt auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft.
     

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm).
  • Nachweis über die absolvierten Fahrstunden und die 15-minütige Testfahrt nach Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsverordnung.
  • Kopie des aktuellen Führerscheins.
  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) im Original
     

Gebühren:

  • 38,60 Euro + 5,10 Euro
  • Bei Antragstellung im Rathaus können ggf. weitere Kosten anfallen.
     

Wichtige Hinweise:

Die Schlüsselzahl B 197 berechtigt nicht, bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen (BE, C- und D-Klassen) auf die Beschränkung der SZ 78 zu verzichten, sofern bei diesen Klassen die Prüfung auf Automatikgetriebe durchgeführt wurde.

Fahrerlaubnisbehörde

Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de

Montag bis Freitag
07:30 - 13:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
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Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.