Die Schlüsselzahl B 196 berechtigt die Inhaberin/den Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland.
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert und gilt ausschließlich im Inland. Nach Eintrag der Schlüsselzahl dürfen Krafträder mit einem Hubraum von 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Der Antrag ist persönlich beim Bürgermeisteramt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Voraussetzungen für die Eintragung sind:
- Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren.
- Bei Vorbesitz einer ausländischen Fahrerlaubnis informieren Sie sich vorab in der Fahrerlaubnisbehörde.
- Mindestalter von 25 Jahren.
- Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten absolviert zu haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde. Es muss keine Prüfung beim TÜV abgelegt werden.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) im Original
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung
- Bisheriger Führerschein im Original
Gebühren:
- 28,60 Euro (für die Eintragung der Schlüsselzahl) + 10,00 Euro für den neuen Kartenführerscheintausch
- Ggf. 25,30 Euro statt 10,00 Euro, falls die Antragstellerin/der Antragsteller noch im Besitz eines Papierführerscheins ist
Besonderheiten:
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit dieser Berechtigung, z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen. Die Antragstellung kann bereits vor Absolvierung der Schulung beantragt werden. Die Teilnahmebescheinigung der Fahrschule muss dann spätestens bei Abholung des neuen Führerscheins nachgereicht werden.
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de
Montag bis Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
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Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.