Umschreibung ausländischer Führerscheine auf einen EU-Führerschein
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis rechtmäßig in einem ausländischen Staat erworben haben, kann diese gegebenenfalls in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Wann und unter welchen Bedingungen das möglich ist und was es sonst zu beachten gibt ist davon abhängig, welcher Staat Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt hat.
Übersicht EU-/EWR-Staaten
Staatenliste (Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
Bitte beachten Sie, dass die Umschreibung ausländischer Führerscheine aufgrund der großen Antragsflut im Moment bis zu sechs Monate dauern kann. Verzichten Sie in dieser Zeit bitte auf persönliche oder telefonische Nachfragen nach dem Stand der Umschreibung. Die Fahrerlaubnisbehörde informiert Sie nach Antragsbearbeitung schriftlich über das weitere Vorgehen.
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? Führerscheine der Klassen C und D (LKW und Bus) müssen aufgrund ihrer zeitlichen Befristung in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Voraussetzungen für die Umschreibung beim Landratsamt Bodenseekreis:
- Es darf kein Lernführerschein sein
- Das Mindestalter für die jeweilige Fahrzeugklasse ist erreicht
- Der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet sich im Bodenseekreis
- Der ausländische Führerschein wurde zu einem Zeitpunkt erworben, als der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz für mindestens sechs Monate im Ausland hatte (Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen zu können. „Ferienführerscheine“ werden nicht anerkannt)
- Es ist keine Fahrerlaubnisentziehung und kein Fahrverbot in Deutschland anhängig.
Der Antrag zur Umschreibung ist beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich einzureichen.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis oder Aufenthaltsgestattung in Kopie
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Gültiger ausländischer Führerschein in Kopie
- Bei Umschreibung der Klasse C oder D (LKW und Bus) kann in Einzelfällen zusätzlich erforderlich sein:
- Ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr – Vordruck)
- Zeugnis oder Bescheinigung über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre – Augenarzt)
- die oben genannte Bescheinigung über das Sehvermögen entfällt
Gebühren
Die Gebühr für die Umschreibung beträgt 36,30 Euro.
Sie haben Ihre Fahrerlaubnis rechtmäßig in einem der in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Staaten erworben und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesem Fall müssen Sie ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen. Der ausländische Führerschein kann nur bis maximal 6 Monate nach der Einreise genutzt werden.
Voraussetzungen für die Umschreibung beim Landratsamt Bodenseekreis:
- Der ausländische Führerschein darf bei Antragstellung noch nicht länger als 3 Jahre abgelaufen sein.
- Es darf kein Lernführerschein sein.
- Das Mindestalter für die jeweilige Fahrzeugklasse ist erreicht.
- Der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet sich im Bodenseekreis.
- Der ausländische Führerschein wurde zu einem Zeitpunkt erworben, als der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz für mindestens sechs Monate im Ausland hatte (Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen zu können. „Ferienführerscheine“ werden nicht anerkannt)
- Es ist keine Fahrerlaubnisentziehung und kein Fahrverbot in Deutschland anhängig
- Abhängig von den Anforderungen, welche in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung benannt sind, ggf. erfolgreiche theoretische und praktische Fahrprüfung. Die Prüfungen können erst nach Antragsbearbeitung abgelegt werden.
Der Antrag zur Umschreibung ist beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich einzureichen.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis oder Aufenthaltsgestattung in Kopie
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Gültiger ausländischer Führerschein in Kopie
- Abhängig von den Anforderungen, welche in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung benannt sind, ggf. Angabe der Fahrschule (falls eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden muss)
- Bei Umschreibung der Klasse C oder D (LKW und Bus) kann in Einzelfällen zusätzlich erforderlich sein:
- Ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr – Vordruck)
- Zeugnis oder Bescheinigung über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre – Augenarzt)
- die oben genannte Bescheinigung über das Sehvermögen entfällt
Gebühren
Die Gebühr für die Umschreibung beträgt 36,30 Euro.
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesem Fall müssen Sie ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen. Der ausländische Führerschein kann nur bis maximal 6 Monate nach der Einreise genutzt werden.
Wenn für den Staat, in dem Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben, kein Abkommen zur einfacheren Umschreibung besteht (Staat ist nicht in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet), ist für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis das Bestehen einer theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung je beantragter Klasse erforderlich. Die Prüfung kann jedoch erst nach erfolgreicher Antragsbearbeitung erfolgen.
Voraussetzungen für die Umschreibung beim Landratsamt Bodenseekreis:
- Der ausländische Führerschein darf bei Antragstellung noch nicht länger als 3 Jahre abgelaufen sein.
- Es darf kein Lernführerschein sein.
- Das Mindestalter für die jeweilige Fahrzeugklasse ist erreicht.
- Der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet sich im Bodenseekreis.
- Der ausländische Führerschein wurde zu einem Zeitpunkt erworben, als der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz für mindestens sechs Monate im Ausland hatte (Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen zu können. „Ferienführerscheine“ werden nicht anerkannt)
- Es ist keine Fahrerlaubnisentziehung und kein Fahrverbot in Deutschland anhängig
- Erfolgreiche theoretische und praktische Fahrprüfung. Die Prüfungen können erst nach Antragsbearbeitung abgelegt werden
Der Antrag zur Umschreibung ist beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich einzureichen.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis oder Aufenthaltsgestattung in Kopie
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Gültiger ausländischer Führerschein in Kopie
- Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis (z. B. durch anerkannten Automobilclub/anerkannten Urkundenübersetzer)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Schulung
- Zeugnis oder Bescheinigung über das Sehvermögen (Optiker oder Augenarzt)
- Angabe der Fahrschule
- Bei gleichzeitiger Verlängerung der Klasse C oder D (LKW und Bus) zusätzlich:
- Ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr – Vordruck)
- Zeugnis oder Bescheinigung über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre – Augenarzt)
- die oben genannte Bescheinigung über das Sehvermögen entfällt
Gebühren
Die Gebühr für die Umschreibung beträgt 43,90 Euro.
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de
Montag bis Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
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Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.