Umstellung eines deutschen Führerscheins auf einen EU-Führerschein
Der Antrag auf einen EU-Kartenführerschein ist persönlich oder durch einen Vertreter beim Bürgermeisteramt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Bisheriger Führerschein im Original
- Bei Umstellung/Verlängerung der Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 oder Klasse 2 auf C/CE (ab dem 50. Lebensjahr) zusätzlich:
- Ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr - Vordruck)
- Ein Zeugnis oder eine Bescheinigung über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre - Augenarzt)
- Wenn gleichzeitig Änderungen eingetragen werden sollen (z. B.: Heirat oder keine Brille mehr): Nachweise z. B.: geänderter Personalausweis, Heiratsurkunde, ärztliches Gutachten ...
- Wenn Klasse T (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) erteilt werden soll: Nachweis über die Tätigkeit in der Land-/Forstwirtschaft z. B.: bei Berufsgenossenschaft, Gemeindeverwaltung, Landwirtschaftsamt ...)
Bitte füllen Sie den Antrag aus und beachten Sie hinsichtlich der neuen Fahrerlaubnisklassen folgendes:
- Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 wird automatisch umgestellt in die neue Fahrerlaubnis der Klasse C1E und den darin eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen. Damit dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und einen Anhänger (Zugkombination bis 12 t) führen. Die Fahrerlaubnis Klasse C1E wird zeitlich unbefristet erteilt.
- Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Klasse 3 Fahrzeugkombinationen über 12 t bis max. 18,75 t führen möchten, benötigen Sie die Fahrerlaubnis Klasse CE beschränkt auf den bisherigen Umfang der Klasse 3. Die Fahrerlaubnis Klasse CE wird beschränkt und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt und muss dann alle 5 Jahre unter Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens verlängert werden.
- Beantragen Sie die Umstellung auf Klasse CE beschränkt, C oder CE und sind Sie 50 Jahre alt oder älter, müssen Sie Ihre Fahreignung durch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nachweisen.
- Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse 3 und sind Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig, können Sie die neue Fahrerlaubnis Klasse T für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h beantragen. Hierzu benötigen wir einen Nachweis, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Bitte kreuzen Sie auf dem Antrag unbedingt an, ob Sie die Klasse T beantragen.
Gebühren:
- ca. 30,00 Euro
- Bei Expressbestellung: ca. 60,00 Euro
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de
Montag bis Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
Link zur Online-Terminreservierung
Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.