Häufig gestellte Fragen
Wer mit seinem Boot auf dem Bodensee fahren möchte, muss sein Boot bei einer zuständigen Behörde zulassen. Eine Zulassung ist nur dann möglich, wenn der Motor den Abgasvorschriften entspricht und das Boot den Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entspricht.
Weitere Informationen unter "Bootszulassung".
Die Zulassung eines Bootes läuft an einem bestimmten Datum ab (siehe Zulassungsurkunde). Mit vereinbartem Termin zur Bootsabnahme darf das Ablaufdatum um sechs Wochen überzogen werden. Ansonsten darf das Boot auf dem Bodensee bis zur Abnahme nicht gefahren werden. Bei Neuzulassungen gilt: erst nach der Abnahme darf das Boot gefahren werden.
Nein, für die Vergabe der Liegeplätze und Genehmigung zum Einslippen am Bodensee sind die Hafenbetreiber zuständig. Eine Liste der Hafenbetreiber und Hafenmeister finden Sie auf der Internetseite "Internationale Bodensee + Boot-Nachrichten" (IBN).
Das Landratsamt Bodenseekreis - Schifffahrtsamt darf keine Segelschule empfehlen. Ebenso wird keine Liste der Segelschulen veröffentlicht, da wir keine Verantwortung für deren Vollständigkeit übernehmen können. Im Internet finden Sie hierzu weitere Informationen.
Bei einer Umschreibung war das Boot bereits beim Landratsamt Bodenseekreis angemeldet. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Zulassung bzw. Umschreibung
- Kopie des Kaufvertrages
- Zulassungsurkunde des Vorbesitzers im Original
- Kopie Personalausweis
- bei eingetragenen Miteignern, Unterschrift aller Eigner
Bei einer Ummeldung war das Boot bei einer anderen Behörde am Bodensee angemeldet. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Zulassung bzw. Umschreibung
- Kopie des Kaufvertrages
- Zulassungsurkunde des Vorbesitzers im Original
- Kopie Personalausweis
- bei eingetragenen Miteignern, Unterschrift aller Eigner
Sowohl Umschreibung als auch Ummeldung können vor Ort oder postalisch getätigt werden.
Nein, es genügt, wenn die neue Adresse dem Schifffahrtsamt mitgeteilt wird. Die Daten werden im System aktualisiert.
Bei der nächsten Bootsabnahme erhält der Bootseigner die Zulassungspapiere mit der neuen Adresse.
Beim Patent ist dies, ähnlich wie beim Autoführerschein, nicht notwendig.
Ein Mail oder ein Anruf beim Schifffahrtsamt genügt und Sie erhalten neue Plaketten.
Schifffahrtsamt
Glärnischstraße 1 - 3, Raum G E17
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0
oder wählen Sie die
Behördennummer 115 (ohne Vorwahl)
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de
Weitere Informationen
Internationale Bodensee + Boot-Nachrichten:
www.ibn-online.de