Wer die Rheinstrecke zwischen Stein am Rhein (erstes Fahrwasserzeichen unterhalb der Straßenbrücke) und der Straßenbrück Schaffhausen-Feuerthalen befahren will, muss in der Schiffsführerprüfung eingehende Kenntnisse des Fahrwassers dieser Strecke nachweisen. Er muss außerdem in der praktischen Schiffsführerprüfung zeigen, dass er sich auf dieser Strecke nautisch richtig verhalten kann. Dies regelt Artikel 12.10 der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung.

Dies bedeutet, dass für diese Strecke, auch Hochrhein genannt, ein gesondertes Schifferpatent verlangt wird.

Für das Hochrheinpatent muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Beide Prüfungsteile werden am gleichen Tag abgenommen. Die theoretische Prüfung kann nicht im Rahmen der allgemeinen Prüfung für das Bodenseeschifferpatent abgelegt werden. Die praktische Prüfung muss immer ablegt werden, es kann kein Befähigungsnachweis anerkannt werden. Es muss immer ein Schiff mit Schiffsführer gestellt werden. Der Schiffsführer muss Inhaber des Hochrheinpatents sein.

Die Anmeldung zur Hochrheinprüfung findet immer schriftlich mit dem Patentantrag statt. Die Abstimmung der praktischen Prüfung erfolgt unter schifffahrtsamt@bodenseekreis.de.

Der Inhalt der praktischen Prüfung umfasst folgende Manöver:

  • Anlegen Berg- und Talfahrt
  • „Mann über Bord“
  • Manöver im Strömungsgewässer
  • Streckenkunde
  • Verhalten Berg- und Talfahrt

Schifffahrtsamt

Glärnischstraße 1 - 3, Raum G E17
88045 Friedrichshafen

Tel.: 07541 204-0
oder wählen Sie die
Behördennummer 115 (ohne Vorwahl)
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de

Hochrheinprüfung

  • Mittwoch, 25. Juni 2025
  • Dienstag, 26. August 2025