Theorieprüfung
Die theoretischen Prüfungen zum Bodenseeschifferpatent finden entweder in Friedrichshafen oder in Stuttgart statt.
Die genauen Prüfungsdaten für die Prüfung in Friedrichshafen werden eine Woche vorher hier eingestellt.
Für die Prüfungen in Stuttgart werden Einladungsschreiben mit den Prüfungsdetails an die Segelschulen gesandt.
Für Prüfungsbewerber, welche sich nicht über eine Segelschule angemeldet haben, gilt folgendes:
- Über die Online-Anmeldung erhalten Sie per Mail eine Bestätigung mit entsprechender Uhrzeit und dem Prüfungsort. Sie erhalten kein Schreiben per Post.
- Sollten Sie sich schriftlich angemeldet haben, erhalten Sie von uns per Mail oder Post ein entsprechendes Einladungsschreiben mit Uhrzeit und Prüfungsort.
Gebiet | Anzahl Fragen | Mögliche Punkte | Mindestpunkte |
---|---|---|---|
a) Allgemeines/Zulassung Bau- und Ausrüstung | 20 | 20 | 16 |
b) Schallzeichen, Lichterführung optische Signale | 10 | 10 | 8 |
c) Schifffahrtszeichen | 15 | 15 | 12 |
d) Ausweich- und Fahrregeln | 12 | 12 | 9 |
e) Umweltschutz, Seemannschaft | 12 | 12 | 9 |
f) Wetterkunde, Navigation | 10 | 10 | 8 |
g) Rheinstrecke (Alter Rhein/Seerhein) | 7 | 7 | 5 |
h) Segeln allgemein | 20 | 20 | 16 |
i) Segeln Fahrregeln | 7 | 7 | 5 |
- Allgemeiner Teil: umfasst die Fachgebiete a) bis g). Für die Beantwortung der Fragen haben Sie 60 Minuten zur Verfügung.
- Segelfragen: umfasst die Sachgebiete h) bis i). Für die Beantwortung der Fragen haben Sie 20 Minuten Zeit zur Verfügung.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn die vorgeschriebene Mindestpunktzahlen in allen Fachgebieten erreicht werden; ein Punkteausgleich innerhalb der einzelnen Prüfungsgebiete ist nicht möglich.
Prüfung Kategorie A | Allgemeiner Teil |
Prüfung Kategorie D | Allgemeiner Teil & Segelfragen |
Prüfung Kategorie A & D | Allgemeiner Teil & Segelfragen |
Ergänzungsprüfung Kategorie D zum bereits vorhandenen Schifferpatent Kategorie A | Segelfragen |
Prüfung Kategorie A & D für Inhaber und Inhaberinnen des Sportbootführerscheins mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen oder des Sportküstenschifferscheines | Allgemeiner Teil |
- Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln, Täuschungsversuche sowie Kontakte mit an-deren Prüfungsteilnehmern/-teilnehmerinnen führen automatisch zum Ausschluss von der Prüfung. Die Prüfung wird als „nicht bestanden“ gewertet.
- Mobiltelefone, Tablets, Laptops o. ä. sind während der Prüfung mindestens auf „Flugmodus“ zu stellen. Alle mobilen Gerätschaften, auch Smartwatches, sind zu verstauen.
Der Griff zu einem solchen Gerät führt zum Ausschluss aus der Prüfung. Die Prüfung wird als „nicht bestanden“ gewertet.
Praktische Prüfung
Allgemeines
Die praktischen Prüfungen sind auf patentpflichtigen und zugelassenen Booten jener Kategorie abzulegen, für welche das Schifferpatent erworben werden soll.
Das Prüfungsboot
Ist vom Bewerber zu stellen. Es muss ausreichend Platz für mindestens 3 Personen haben. Die Prüfung wird nur in Begleitung eines Patentinhabers als verantwortlichem Schiffsführer abgenommen. Anleitende oder unterstützende Maßnahmen, die dem Zweck der Prüfung zuwiderlaufen, führen zum Abbruch der Prüfung.
Bewertung der praktischen Prüfung
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass der Bewerber zur praktischen Anwendung der zur sicheren Führung eines Sportbootes erforderlichen Kenntnisse fähig ist. Ergibt die Prüfung, dass er die vorgeschriebenen Manöver und Fertigkeiten nicht beherrscht, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Einen Leitfaden für die Durchführung der praktischen Prüfungen finden Sie hier.
Praktische Motorbootprüfung
Anlegen Backbord und Anlegen Steuerbord
Diese Manöver können sowohl an einer Kaimauer, an einem Steg, einem Pfahl als auch einem anderen Schiff erfolgen. Für diese Manöver haben Sie drei Versuche. Zwei, einer von jeder Seite, müssen ausreichend sein.
Ablegen über Steuerbord und über Backbord
Das Ablegemanöver wird wie folgt gefahren: "Kurzes vorwärts Eindampfen", rückwärts Absetzen, vorwärts wegfahren.
"Mann über Bord"-Manöver
Bei diesem Manöver wird verlangt, dass beim Überbordgehen des Ringes das Getriebe ausgekuppelt und das Heck weggedreht wird. Um den Ring wieder aufzunehmen, ist gegen den Wind anzufahren. Der Ring muss mit der Hand aufgenommen werden, bei hochbordigen Schiffen kann der Bootshaken zugelassen werden. Für dieses Manöver haben Sie zwei Versuche, einer muss ausreichend sein.
Weitere Manöver
Kursfahren; Wenden auf engem Raum; Allgemeines Verhalten im Verkehr; Rückwärtsfahren mit Richtungsänderungen; Ankermanöver; Einfahren in einen freien Liegeplatz (Box); Anlegen einer Rettungsweste; Anlegen eines Sicherheitsgurtes (lifebelt).
Zusatzteil "Nautische Kenntnisse"
Diese zusätzlichen Manöver (Kreuzpeilung, Kursfahren, Umgang mit der Seekarte, Erklären der wichtigsten nautischen Begriffe) werden nur von Bewerbern verlangt, die eine Prüfbescheinigung für die Prüfung zum amtlichen Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen wollen. (Bei Nichtbestehen oder bei fehlendem Peilkompass kann später keine Bescheinigung für den ASBF See erteilt werden. Dies hat keine Auswirkungen für die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent). Das Bestehen des Prüfungsteiles Navigation wird im Bodenseeschifferpatent nicht vermerkt.
Praktische Segelprüfung
Allgemeines
Die praktische Segelprüfung für die Kategorie D kann nur durchgeführt werden, wenn ausreichend Wind vorhanden ist. D. h., es muss genügend Fahrt im Schiff sein, um die Prüfungsmanöver durchzuführen. Gegebenenfalls muss die Prüfung abgebrochen werden.
"Mann über Bord"-Manöver
Es werden jeweils ein Manöver mit Q-Wende und eines mit Rettungshalse gefahren. Für jedes Manöver haben Sie zwei Versuche, einer muss ausreichend sein. (Sie müssen den Ring mit der Hand oder bei hochbordigen Schiffen mit dem Bootshaken aufnehmen können.) Das Schiff sollte dabei stehen. Bei einem Manöver wird ein Totalaufschießer gefahren. Die Manöver können aus verschiedenen Kursen eingeleitet werden.
Zusätzliche Manöver
- Ankermanöver
- Beidrehen
- Fahren verschiedener Kurse
- Manöverkreis
- Reffen unter Fahrt
- Segel bergen
- Segel setzen
- Segel wechseln
- Vorwindkurs mit Schiften
Klare Kommandosprache bei allen Manövern.
Knoten
Von jedem Prüfungsbewerber werden folgende Knoten geprüft:
- Achtknoten
- Belegen an einer Klampe
- Doppelter Schotstek
- Kreuzknoten
- Palstek
- Roringstek
- Schotstek
- Webleinstek
Die Knoten sind ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung. Wer keine ausreichenden Knotenkenntnisse hat, kann die Prüfung nicht bestehen. Die Knoten müssen mit ausreichend langen Leinen gezeigt werden.
Schifffahrtsamt
Glärnischstraße 1 - 3, Raum G E17
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0
oder wählen Sie die
Behördennummer 115 (ohne Vorwahl)
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de